Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Das Übereinkommen gilt als ein Wegweiser für die Schaffung einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Durch die Konvention werden Kinder erstmalig als Inhaber von Rechten und Freiheiten, d.h. als eigenständige Rechtssubjekte, angesehen….