In unserem ANTRAG KITA-NEUBAU TÖNISBERG vom 23.08.2023 haben wir u. a. beantragt, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, die planerischen Voraussetzungen für einen Kita Neubau in Tönisberg zu schaffen.
Wir haben festgestellt, dass die Kita „Schlösschen“, die in städtischer Trägerschaft ist, weder den Raumbedarf deckt, noch für die Anforderungen an eine Kita zeitgemäß ist.
Die Kindertagesstättenbedarfsplanung für das kommende Kita Jahr zeigt ganz deutlich große Versorgungslücken auch in Tönisberg auf. Schon seit einigen Jahren nutzt die Kita Schlösschen Räume der anliegenden Grundschule mit, die dieser mittlerweile auch fehlen, z. B. für die OGS Betreuung.
Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung, ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) vom 02.10.2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 haben zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je einen Klassenjahrgang ausgeweitet. Ab August 2029 hat dann jedes Grundschulkind von der ersten bis zum Beginn der fünften Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Das stellt Kommunen vor große Herausforderungen. Dennoch haben wir die Verantwortung, in allen Kempener Stadtteile frühzeitig in die Voraussetzung zu Planungen zu gehen. Für Tönisberg hatten wir dies schon mit unserem Antrag vom 08.04.2021 angeregt, eine „Kindertagesstättenentwicklungsplanung für die Stadt Kempen; hier Tönisberg“ zu entwickeln, auch wenn die Diskussionen zum Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) zu diesem Zeitpunkt noch im politischen Diskurs ausgehandelt wurde.
Wie viele Jahre von Planung, Bewilligung, Umsetzung und Fertigstellung vergeht, haben wir an vielen Stellen erlebt.
Auch wenn jetzt seitens der Verwaltung der Vorschlag kam, das nicht mehr als Hausmeisterwohnung benötigte ehemalige Hausmeisterhaus für eine Kindergruppe oder Tagespflege zu nutzen, kann dieser Vorschlag nur eine temporäre Entzerrung und nicht die Lösung des Problems sein.
Es reicht nicht aus, neue Gewerbegebiete und neue Wohngebiete wie von der CDU gefordert, auszuschreiben, dabei aber nicht die allernotwendigsten Strukturen wie Kita, Schule, Senioreneinrichtung mit in die Planung aufzunehmen.
Wir wollen für Tönisberg eine Ortsteilentwicklung, die den Begriff verdient!
Joachim Straeten Janek Straeten
Fraktionsvorsitzender Stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
Monika Schütz-Madré
Stadtverordnete
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