Königshütte

Antrag: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Kreis Viersen mit der Stadt Kempen zu den Kontrollen am Königshüttesee

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist bezüglich der Kommunikationsstrategie des Ordnungsdezernats irritiert und stellt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Rettungswesen am 07. März 2022 folgenden Antrag:

Das Ordnungsdezernat erläutert dem Ausschuss für Ordnung und Rettungswesen die Sitzungsvorlage des Kreis Viersen (Vorlage: 18/2022), wonach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Kempen zu den Kontrollen am Königshüttesee abgeschlossen werden soll.

Darüber hinaus ist eine detaillierte Darstellung der personellen und finanziellen Mehrbelastung – vor dem Hintergrund der angespannten personellen Ressourcen in der Kempener Verwaltung – aufzuzeigen, da lt. Vorlage des Kreises die Stadt Kempen über eine große (!) Personalstärke in diesem Bereich verfügt?!

Begründung:

In der Sitzungsvorlage des Kreis Viersen wird erläutert, dass Seitens der Stadt Kempen das Interesse bekundet wurde, die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Festsetzungen des Landschaftsplans Nr. 8 „Kempener Lehmplatte“ (Ordnungswidrigkeitenverfahren) im Bereich des Königshüttesees zu übernehmen.

Bereits seit vielen Jahren wird der Königshüttesee im Stadtgebiet Kempen in der warmen Jahreszeit illegal unter Verwirklichung von Straftatbeständen (z. B. Hausfriedensbruch) von Dritten zum Baden genutzt. Auch die Kontrollen des Kreises Viersen wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des Landschaftsplans Nr. 8 „Kempener Lehmplatte“ konnten die Problematik nicht langfristig lösen.

Für den Kreis mag das mittelfristig eine Entlastung zuungunsten der Stadt Kempen mit sich bringen, wenn der Kreis Viersen als untere Naturschutzbehörde wieder in die Lage versetzt wird, ihre Personalkapazitäten für die aufgrund des hohen Besucherandrangs seit Beginn der Pandemie dringend erforderlichen Kontrollen in anderen Bereichen (Galgenvenn, Depot Brüggen etc.) einzusetzen.

Dies sollte für unseren Entscheidungsprozess dennoch nicht handlungsleitend sein.

Gez.                                     Gez.

Joachim Straeten                Rene Heesen

Fraktionsvorsitzender         stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Anlage: Sitzungsvorlage_18-2022

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