Klimaschutz

Lindenallee – Fraktion fordert Aufhebung des Beschlusses

Aufhebung des Beschlusses zum B-Plan 161 im UPK vom 23.09.2019 wegen Abwägungsmängeln gem. § 54 Abs. 3 GO NW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Sie hiermit auf, den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz am 23. September 2019 gefassten Beschluss zum B-Plan 161und zur Erschließung des Gewerbegebietes wegen Abwägungsmängeln aufzuheben.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des UPK vom 04.02.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplans gab es Hinweise des Kreises Viersen auf die Schutzwürdigkeit der Lindenallee an der Hülserstrasse. Ein konkreter Hinweis, das Gewerbegebiet so zu erschließen, dass die vorhandenen Lücken ohne Gehölz entlang der Hülser Straße genutzt werden, lag damals bereits vor:

Der Kreis Viersen regte an, für die Zufahrt zum Gewerbegebiet die vorhandenen Lücken ohne Gehölzbestand entlang der Hülser Straße zu nutzen.

In ihrer Vorlage schrieb die Verwaltung:

Die Hinweise, welche die geplante Erschließung des Baugebietes im Zusammenhang mit dem Erhalt der Lindenallee betreffen, sind Gegenstand des späteren Bebauungsplanverfahrens. Sie werden dort abgewogen.

Der Anregung zum Verweis auf § 41 LNatSchG wurde gefolgt. Zur Klarstellung wurde im Umweltbericht ergänzt, dass Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen gesetzlich geschützt sind und dies somit auch für die Lindenallee an der Hülser Straße gilt.

Damit war bereits im Februar klar, dass die Linden allein aus Gründen des Naturschutzes besonders schützenwert sind. Hinzu kam im Verlauf dieses Jahres die sich verschärfende Diskussion zum Klimaschutz und der besonderen Bedeutung von Bäumen in diesem Zusammenhang. Auch wenn es hierzu noch keine rechtlichen Grundlagen gibt, steht doch schon fest, dass gesunde Bäume dieser Größe einen erheblichen Beitrag zur CO2 Minderung und somit zum Klimaschutz in Kempen leisten.

Dennoch legte die Verwaltung im UPK am 23.09.2019 eine Erschließungsvariante vor, die diesen beiden Aspekten in keiner Weise Rechnung trägt. Die möglichen Alternativen wurden lediglich grafisch dargestellt, aber nicht ernsthaft dem Ausschuss mit ihren Konsequenzen und Kosten vorgelegt, um eine in dieser Situation notwendige ernsthafte Abwägung durchführen zu können. Daher sind wir der Meinung, dass dieser Beschlussfassung eine mangelhafte Abwägung
zugrunde liegt und fordern Sie auf, den Beschluss aufzuheben.

Der Kreis Viersen, als Aufsichtsbehörde, wird hierüber informiert und wir behalten uns vor, das Verwaltungsgericht in dieser Angelegenheit anzurufen.

Mit freundlichen Grüßen

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