Klimafreundliche Fernwärmeerzeugung in Kempen – Alternativen untersuchen vor einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans – siehe TOP Ö 10 und Ö 11 des abgesagten Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz am 30.03.2020 sowie E-Mails vom 20.03.2020 bzw. 24.03.2020 zu Dringlichkeitsentscheidungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Änderung des FNP bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans bei den Stadtwerken die Untersuchung, den Vergleich und die Bewertung von Alternativen einer klimafreundlichen Fernwärmerzeugung abzufragen.
Nur unter dieser Voraussetzung sollte eine Änderung des FNP bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans für eine großflächige Solarthermie-Anlage vorgelegt und beschlossen werden.
Begründung:
Aktuell liegt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz eine Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung des FNP bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans der Stadt Kempen vor.
Mit dieser 60. Änderung des FNP soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, auf einer Ackerfläche am Kempener Außenring eine großflächige Solarthermie-Anlage zur Deckung eines Teils der Kempener Fernwärmeerzeugung zu errichten und zu betreiben.
Das Ziel, welches die Stadtwerke mit dieser Planung verfolgen, ist auf dem Hintergrund der jüngst in Kempen geführten Diskussion für einen ernsthaften Ausbau des Klimaschutzes sehr zu begrüßen. Allerdings ist diese Form der Fernwärmeerzeugung mit einem großen Verbrauch wertvoller Ackerfläche verbunden. Wir befinden uns in einem schwierigen Zielkonflikt.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, zuerst grundsätzlich zu untersuchen, mit welchen Techniken das wichtige Ziel einer klimafreundlichen, dekarbonisierten Fernwärmeerzeugung erreicht werden kann. Beispielsweise kommt der Betrieb eines Holzhackschnitzel-Heizwerks ebenso in Betracht wie die Nutzung von Umweltwärme (Erdwärme, Luftwärme, Oberflächenwasser aus dem Königshüttesee) durch großtechnische Wärmepumpen. Auch kann in Betracht gezogen werden, das die Ortbauernschaft gemeinsam eine Biogasanlage zur Verwendung von Gülle und landwirtschaftlichen Abfällen betreibt und damit sowohl ihren Beitrag zu einer klimafreundlichen Fernwärmeerzeugung leisten, als auch einen Beitrag zum Gewässerschutz, weil der Rückstand einer Biogasanlage besser pflanzenverfügbar ist und somit weniger Nitrat ins Grundwasser gelangt.
Die Kempener Landwirtschaft fordert zu Recht, mit den wertvollen Ackerflächen sorgsam umzugehen und nur dann weitere Ackerflächen für andere Zwecke zu nutzen, wenn es nicht anders geht. Daher muss eine solche vergleichende Untersuchung zuerst erfolgen.
Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Alternativen einer klimafreundlichen Fernwärmeerzeugung kommen grundsätzlich in Betracht?
- Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Alternativen?
- Wie sieht die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Alternativen aus?
- Wenn im Ergebnis die Solarthermie als einzig sinnvolle, wirtschaftliche Lösung übrig bleibt, muss eine Fläche gefunden werden, die von geringerem landwirtschaftlichem Nutzen ist, um den Zielkonflikt mit der Landwirtschaft friedlich zu lösen.

Joachim Straeten
Fraktionsvorsitzender

Dr. Michael Rumphorst
stellv. Fraktionsvorsitzender
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