Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Planungsausschussesam 14.02.2022 den folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft bis zur nächsten Sitzung des Planungsausschussesam 28.03.2022, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, in zukünftigen Bebauungsplänen eine Pflicht zum Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung festzuschreiben. Ggfs. ist nach der Art der Gebäude (Wohngebäude, Gewerbegebäude) zu unterscheiden. Selbstverständlich sind hierbei Aspekte zu berücksichtigen, die den wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage nicht erlauben, wie zum Beispiel die Verschattung des Daches.
Begründung: In der Sitzung des Planungssausschusses vom 16.09.2021 wurde durch die Grüne Fraktion mündlich beantragt, in den Bebauungsplan Nr. 161 nördl. Orbroicher Strasse eine Verpflichtung zum Bau von Photovoltaikanlagen aufzunehmen. Diese Maßnahme ist eine sehr wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahme. Sie ist eine Win-Win-Situation für den Klimaschutz und die Wirtschaftlichkeit des Betreibers dieser Anlagen. Sie wurde und wird daher aktuell in vielen Kommunen beraten bzw. bereits umgesetzt (z. B. in Gütersloh, Bonn, Tübingen…)
Aus dem Ausschuss wurde angemerkt, dass man so eine Entscheidung zunächst in den Fraktionen beraten wolle, aber eine Grundsatzentscheidung, die dann abschließend im Rat zutreffen sei, begrüßen würde. Die Verwaltung merkte an, dass es nicht sicher sei, ob so eine Festschreibung in Bebauungsplänen rechtssicher sei, oder ob man andere rechtliche Möglichkeiten hierfür nutzen müsse, wie zum Beispiel öffentlich-rechtliche Verträge oder Grundstücksverträge.
Da nun die Vermarktung der ersten Grundstücke im Kempener Westen absehbar ist, hat diese Entscheidung eine hohe Priorität. Sie wäre auch eine erste Entscheidung für eine Klimaschutzmaßnahme in Kempen, da das Klimaschutzkonzept für Kempen dieses Jahr zur Entscheidung ansteht.
Gez. Gez,
Joachim Straeten Dr. Michael Rumphorst
Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter
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