Klimaschutz

Antrag: Photovoltaik und Denkmalschutz in der Innenstadt

Klimaschutz soll machbar sein – Photovoltaik und Denkmalschutz in der Innenstadt vereinbar machen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Denkmalausschusses am 10.Februar 2020 den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der oberen Denkmalbehörde Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, in einer möglichst großzügigen Regelung die Erfordernisse des Denkmalschutzes für das Kempener Stadtbild innerhalb des inneren Rings und die Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch Nutzung der Photovoltaik miteinander vereinbar zu machen.

Begründung:

Die Zielstellung der Installation von solarthermischen Anlagen und Photovoltaikanlagen (PVAnlage) auf oder an Gebäuden leitet sich aus den klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung ab, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2050 auf 80% der Gesamtenergieerzeugung zu steigern. Bis zum Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG – vor. Zugleich sind die Grundsätze von Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit Teil des gesetzlichen Auftrags von Denkmalschutz und Denkmalpflege. (vgl. Arbeitsblatt 37 der „Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland“ aus 2010). Dort heißt es „Weil natürliche Ressourcen endlich sind und ein verantwortlicher Umgang mit ihnen den kommenden Generationen geschuldet ist, unterstützen auch die in der VdL organisierten DenkmalpflegerInnen in Deutschland die Verwendung solarer Energien im Rahmen der sinnvollen Nutzung von Denkmälern, soweit dieses mit den landesgesetzlichen Bestimmungen zum Denkmalschutz vereinbar ist“.

Die Stadt Kempen hat ein denkmalgeschütztes Stadtbild in der Innenstadt. Dieser sicherlich berechtige Schutz darf aber nicht dazu führen, dass die Nutzung von Solarenergie innerhalb des Ringes nicht möglich ist. Es ist auch an einigen wenigen Objekten zu beobachten, dass die untere Denkmalbehörde die Nutzung von Solarenergie innerhalb des Ringes bereits möglich gemacht hat.

Wenn in Kempen Klimaschutz ernst genommen wird, muss auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv nach Vorn gebracht werden. Für diesen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in Kempen ist es jedoch notwendig, dass sowohl für die Verwaltung als auch für die Hausbesitzer und Investoren schnell nachvollziehbare verlässliche Regelungen diese Nutzung absichern. Der Begriff der „Beeinträchtigung des Stadtbildes“ ist ein dehnbarer Begriff. Nicht alle Photovoltaikanlagen sehen gleich aus. Nicht alle Module sind bläulich, silbrig schimmernd. So gibt es z. B. Solarmodule in schwarz, die sich sehr gut in das optische Bild eines Daches einfügen.

Und ab wann wird das Stadtbild beeinträchtigt? Auch ein Süd-Dach auf der Nordseite des Kempener Innenrings kann man nicht einsehen, wenn man vor dem Gebäude steht. Vom Turm der Propsteikirche hingegen könnte man es sehen, aber das darf nicht zum Kriterium erhoben werden. Das wäre eine Verhinderungs-Regelung.

Daher sollen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarenergie verabschiedet werden, die für alle Seiten den Kompromiss zwischen berechtigtem Denkmalschutz und dem dringend notwendigen Klimaschutz darstellen.

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