Mobilität

Unsere Anfrage: Umgang der Stadt Kempen mit den vorgeschlagenen Mobilitätsstationen im Mobilitätskonzept des Kreises Viersen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmanns,

in der Ratssitzung vom 07.10.2025 hat unsere Stadtverordnete Michaela Baldus mündlich nach den Gründen gefragt, warum die Stadt Kempen als einzige Kommune im Kreis Viersen den Wunsch geäußert hat, den Großteil der im Mobilitätskonzept des Kreises vorgeschlagenen Mobilitätsstationen aus dem Maßnahmenkonzept herauszunehmen.

Das im September 2025 vorgestellte kreisweite Mobilitätskonzept sieht 66 potenzielle Standorte für Mobilitätsstationen vor, darunter elf auf Kempener Stadtgebiet. Für neun dieser elf Standorte hat die Stadt Kempen eine Streichung aus dem Konzept veranlasst. Die in der Niederschrift gegebene Stellungnahme („Es werden lediglich zwei Mobilstationen für Kempen empfohlen, einmal am Bahnhof und am Aquasol, wobei der letztgenannte als reine Bikesharingstation vorgeschlagen wurde. Zudem sind die beiden Standorte nur Empfehlungen, die noch weiter diskutiert werden müssen. Im Mobilitätskonzept der Stadt Kempen spielt das Thema Vernetzung ebenfalls eine Rolle.
Von daher wird die Einrichtung von Mobilstationen eine Empfehlung sein.“) beantwortet diese Frage offenkundig nicht und geht nicht auf die Entscheidungsgrundlagen der Stadtverwaltung ein.

Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende schriftliche Anfrage zur Ratssitzung am 25.11.2025, hilfsweise zum 16.12.2025:

1. Fachliche Gründe für die Streichung der Standorte

Welche fachlich-inhaltlichen Gründe haben die Verwaltung der Stadt Kempen dazu bewogen, als einzige Kommune im Kreis Viersen die vom Kreis Viersen vorgeschlagenen Mobilitätsstationen aus dem Maßnahmenkonzept herauszunehmen?

Wir bitten um eine Darlegung der jeweiligen Gründe für jeden einzelnen der folgenden Standorte:

1. Kempen – St. Hubert, Bellstraße
2. Kempen – Tönisberg, Haus Padenberg
3. Kempen – St. Hubert, Markt
4. Kempen – St. Hubert, Breite Straße
5. Kempen – St. Hubert, Haus Padenberg
6. Kempen, Hessenring
7. Kempen, Industriering Ost
8. Kempen, Straelener Straße
9. Kempen, Vorster Straße.

2. Berücksichtigung im städtischen Mobilitätskonzept

Werden diese oben genannten Standorte
a) als Mobilitätsstationen,
b) in ähnlicher Funktion oder
c) mit veränderten Zuschnitten
im zukünftigen Mobilitätskonzept der Stadt Kempen berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten                   Michaela Baldus                Dr. Helmut Nienhaus
Fraktionsvorsitzender            Stadtverordnete                Stadtverordnete

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