Asyl- und Menschenrechte

Unsere Anfrage: Transparenz über Selbstzahler, Kostenkalkulation und Angemessenheit der Gebühren in Übergangswohnheimen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,

mit dieser Anfrage bittet die Fraktion B´90 / DIE GRÜNEN die Stadtverwaltung um Auskunft zu den in Übergangswohnheimen der Stadt Kempen untergebrachten Selbstzahlern (Personen, die eigenes Einkommen haben und keine laufenden Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG etc. beziehen).Ziel ist es, eine transparente Grundlage für die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sowie der Angemessenheit der erhobenen Kosten im Verhältnis zu den ortsüblichen Mietwerten zu schaffen.Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen in anonymisierter Form und unter Wahrung des Datenschutzes:

1. Anzahl und Zusammensetzung der Selbstzahler-Haushalte

  • Wie viele Haushalte in den Übergangswohnheimen der Stadt Kempen sind aktuell im Haushaltsjahr 2025 als Selbstzahler untergebracht?
  • Wie setzt sich die Anzahl dieser Haushalte hinsichtlich der Personenzahl zusammen? Bitte geben Sie die Anzahl der Haushalte in den folgenden Kategorien an (anonymisierte Form pro Familie/Haushalt):
    • 1-Personen-Haushalte
    • 2-Personen-Haushalte
    • 3-Personen-Haushalte
    • 4-Personen-Haushalte
    • Haushalte mit 5 oder mehr Personen

2. Kalkulation der Nutzungsgebühr und Kostendeckung

Die Satzung der Stadt Kempen über die Benutzung der Unterkünfte vom 12.12.2024 legt die Nutzungsgebühr auf 288,00 € pro Platz und Monat fest.

  • Welche Kalkulationsgrundlagen (Betriebskosten, Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Verwaltungskosten) wurden für die Festsetzung der Gebührenhöhe von 288,00 € herangezogen, um das Kostendeckungsprinzip gemäß § 6 KAG NRW zu gewährleisten? Bitte legen Sie die Gebührenbedarfsberechnung offen.
  • Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten pro Platz und Monat nach dem letzten abgeschlossenen Haushaltsjahr?
  • Welche durchschnittliche Wohnfläche (in m²) steht einem einzelnen Platz in den Unterkünften rechnerisch zur Verfügung?

3. Angemessenheit der Kosten für Selbstzahler

Die Gebühr pro Platz führt bei Mehrpersonenhaushalten zu hohen Gesamtbelastungen (z.B. 4 Personen: 4 x 288,00 € = 1.152,00 €).

  • Welche Gesamtkosten (pro m² und Bruttowarm) werden den Selbstzahler-Haushalten in den Kategorien des Punktes 1 berechnet (z.B. Durchschnittskosten für einen 4-Personen-Haushalt)?
  • Wie verhalten sich diese Kosten im Verhältnis zur ortsüblichen Bruttowarmmiete für vergleichbaren, angemessenen Wohnraum in Kempen (z.B. eine 80-90 m²-Wohnung einfacher Lage)?
  • Ist der Verwaltung bekannt, ob die Gebührenhöhe angesichts des einfachen Standards und der beengten Verhältnisse in Übergangswohnheimen (geringerer Wohnwert) die Zumutbarkeitsgrenze für Selbstzahler überschreitet? Falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen?

Wir bitten die Verwaltung insbesondere um eine transparente Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen für diese Gebühr, um die Einhaltung des Kostendeckungs-prinzips zu beurteilen.Darüber hinaus liegt uns die Situation der selbstzahlenden Haushalte, deren Unterbringungskosten bei Mehrpersonenhaushalten unverhältnis-mäßig hoch ausfallen, besonders am Herzen.

Wir bitten Sie, die Gebührenbelastung dieser Haushalte in das Verhältnis zu den ortsüblichen Vergleichsmieten für angemessenen Wohnraum in Kempen zu setzen. Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung in der Ratssitzung am 16.12.2025, hilfsweise im nächsten Fachausschuss für Ordnung, Verkehr und Rettungswegen und Information im Ausschuss für Soziales und Wohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten                  Gudrun de la Motte                Ulrich Klering

Fraktionsvorsitzender           stellv. Fraktionsvorsitzende    Stadtverordneter

Neuste Artikel

Fahrradfreundliches Kempen

Unsere Anfrage: Aufhebung der Einbahnregelung für den Radverkehr auf der Straße „An Eulen“

Sicherheit

Unsere Anfrage: Verkehrliche Situation an der Moorenringgasse / Kleinbahnstraße / St. Huberter Straße im Bereich des Bahnübergangs – Prüfung kurzfristiger Entlastungsmaßnahmen

SICHERE SCHULWEGE

Ähnliche Artikel