Asyl- und Menschenrechte

Antrag: Umgehende Auflösung der „temporären Unterbringungseinrichtung“

Umgehende Auflösung der „temporären Unterbringungseinrichtung“ Peter-Jakob-Busch-Straße und Wohnversorgung für Flüchtlinge und anerkannte Schutzberechtigte sichern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Rates am 23. Juni 2020 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die „temporäre Unterbringungseinrichtung“ Peter-Jakob-Busch-Straße aufzulösen und mit der Errichtung eines weiteren Wohngebäudes (vergleichbar mit den Gebäuden am Schmeddersweg) für vorwiegend anerkannte Schutzberechtigte sowie langzeitgeduldete Geflüchtete zu beginnen – auch parallel zu den vielen anderen anstehenden Baumaßnahmen (siehe auch Berichterstattung des Hochbauamtes vom 22.05.2017 – 2017/0101/D65 sowie Ratsbeschluss vom 11.10.2018 – 2018/0189/B/1).

Begründung:

Auch in der seit dem Herbst 2015 eingerichteten „temporären Unterbringungseinrichtung“ an der Peter-Jakob-Busch-Straße offenbart die Corona-Pandemie strukturelle Schwachstellen an dem ohnehin schon bedenklichen Unterbringungs-konzept.

Mit dem Erlass „Steuerung des Asylsystems und der Wohnsitzzuweisung nach § 12a AufenthG“ vom 19.03.2020 setzte die Landesregierung NRW die Zuweisung von Geflüchteten in die Kommunen aus, die nach §§ 2, 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie § 12a AufenthG gesetzlich vorgeschrieben ist. Dennoch werden eine dezentrale Unterbringung und damit die Zuweisung in die Kommunen und das Recht auf Familienzusammenführung geflüchteter Menschen nur eine Frage der Zeit sein.

Dass die dichte Belegung in der Einrichtung, die die Einhaltung des gebotenen Mindestabstands von 1,5 Metern oftmals nicht möglich mache, sowie der Nutzung von Gemeinschaftsküchen und die gemeinsame Nutzung von Sanitäranlagen mit anderen Personen ein idealer Nährboden für die Verbreitung der Infektion Covid-19 darstellt, scheint offensichtlich.

Die Corona-Pandemie zeigt, dass Unterbringungseinrichtungen wie die Peter-Jakob-Busch-Straße langfristig keine tragbare Lösung für eine humanitäre und sichere Unterbringung von Geflüchteten darstellen. Die Unterbringung ist von daher grundsätzlich dezentral und in möglichst kleinen Einheiten zu organisieren.

Wie in vielen  Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen gibt es auch in Kempen Fehlbelegungen durch bereits anerkannte Schutzberechtigte sowie langzeitgeduldete Geflüchtete, die den Absprung in eine „Privatwohnung“ nicht schaffen und denen auch von Seiten der Kommune und/oder gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft keine geeigneten Wohnmöglichkeiten angeboten werden können.

Vor diesem dringenden Handlungsbedarf sei hier noch einmal an den einstimmigen Beschluss des Rates vom 11.10.2018 erinnert:

„Die Verwaltung wird beauftragt, für einkommensknappe Menschen Wohnbauflächen auf dem stadteigenen Grundbesitz im Stadtgebiet von Kempen für die Errichtung von Wohnraum im Rahmen eines öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu nutzen und unverzüglich umzusetzen, um den akuten Wohnraumbedarf zu decken.“

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