Kempen

Antrag: Leitlinien für die Verwendung der Sportpauschale

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Sportausschusses am 14.11.2023 folgenden Antrag:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien bzw. Richtlinien zur Verwendung der Sportpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bis zur 1. Sportausschusssitzung im Jahre 2024 zu erarbeiten. Hierbei ist der Stadtsportverband Kempen mit zu beteiligen.

Begründung:

Die Sportpauschale (für Kempen werden aktuell für 2024 ca. 129 T € avisiert) wird allen Gemeinden auf Basis der Einwohnerzahlen nach dem Zensus zum Stichtag eines 31. Dezember gewährt. Bereits mit dem GFG 2019 wurde die Dynamisierung der Sportpauschale eingeführt, um den besonderen Bedarfen, die sich aus der kommunalen Sportstätteninfrastruktur ergeben, Rechnung zu tragen.

Bei der Sportpauschale handelt es sich um Mittel, die u.a. für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie den Erwerb, die Modernisierung einschließlich Sanierung von Sportstätten vorgesehen sind. Darüber hinaus können sie für die Instandsetzung von sowie Mieten oder Leasingraten für Sportstätten eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Transparenz der Verwendung der Sportpauschale ein wesentliches Steuerungselement der politischen Gremien (hier: Sportausschuss).

Von daher nehmen wir die Handlungsempfehlungen aus dem Sport- und Bewegungsentwicklungsplan in Kempen zum Anlass, mit Hilfe von Leit- bzw. Richtlinien, Transparenz in die Verwendung der Sportpauschale zu ermöglichen.

Mit freundlichem Gruß

Gez.

Joachim Straeten                Dagmar Klein              Ulrich Klering

Fraktionsvorsitzender         Stadtverordnete          Sachkundiger Bürger

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