Unterstützung Jugendliche

Antrag: Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6 SGB VIII

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.11.2019 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf den Kostenbeitrag nach § 94 Abs. 6 SGB VIII zu verzichten.

Begründung:

Nach § 94 Abs. 6 SGB VIII haben jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII bei einer vollstationären Betreuung 75% ihrer Einkünfte als Kostenbeitrag einzusetzen.

Nach § 94 Abs. 6  Satz 2 SGB VIII kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrages abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient.

Aus Sicht der vollstationären Jugendhilfe, ist eine Ausbildung immer ein Zweck, der der Leistung dient, da eine Ausbildung den Grundstein einer Verselbständigung legen kann.

Primär bezieht sich dieser Kostenbeitrag bei den Betroffenen auf das Ausbildungsgehalt.

Ein junger Mensch, der in der Ausbildung beispielsweise durchschnittlich 600 Euro im Monat verdient, hat nach der Anwendung des § 94 Abs. 6 SGB VIII nur noch 150 Euro von seinem Ausbildungsgehalt zur freien Verfügung.

Bei 160 Arbeitsstunden hat der junge Mensch also einen Stundenlohn in Höhe von 0,93 Euro.

Diese Regelung demotiviert die jungen Menschen, sich eine Ausbildungsstelle zu suchen oder eine gefundene Ausbildungsstelle anzutreten bzw. abzuschließen.

Das Selbstwertgefühl der ohnehin schon belasteten Jugendlichen leidet sehr unter der Ungleichbehandlung. Vor allem im Vergleich zu den anderen Jugendlichen, die ihr Gehalt nicht an den Staat zurückzahlen müssen.

Junge Menschen, die sich in der vollstationären Jugendhilfe befinden, müssen sich auf ein Leben ohne Unterstützung durch das Jugendamt vorbereiten können. Von einer Unterstützung von Eltern oder Großeltern kann in diesem Zusammenhang nicht ausgegangen werden. Somit  stehen diese jungen Menschen unter anderem  vor der Herausforderung, selbständig Geld für die Mietkaution zu sparen und/oder einen Führerschein zu machen.

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