Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses am 14.11.2022 den folgenden Antrag:
Die Maßnahme 1.4 aus dem integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept „Energetischen Standard für kommunale Neubauten“ wird auf den 01.01.2023 vorgezogen.
Begründung:
Im integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept heißt es:
„Kempen sieht kommunalen Klimaschutz als eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung an. Spätestens durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 wurde deutlich, dass es eine Verpflichtung der öffentlichen Hand ist, die Freiheitschancen der jungen Generationen auch für die Zukunft zu schützen. Daraus ergibt sich die Pflicht, in der Gegenwart ausreichend Klimaschutz zu betreiben, und nicht die notwendige, starke Emissionsreduktion auf „später“ zu verschieben und damit auf die jungen Generationen „abzuwälzen“. (IKK S. 9)
Direkten Einfluss hat die Kommune im Bereich der Stadtverwaltung auf die kommunalen Liegenschaften. (IKK S. 10) Die Kempener Stadtverwaltung nimmt im eigenen Einflussbereich eine Vorbildrolle ein und will vor 2040 klimaneutral arbeiten.
Das betrifft insbesondere die Bereiche eigene Liegenschaften, …(IKK S. 75)“
Vor 2040 klimaneutral zu sein bedeutet, dass die Stadt Kempen nur noch ein begrenztes CO2 Budget zur Verfügung hat, um dieses Klimaschutzziel zu erreichen. Um dieses Budget einzuhalten, müssen alle Maßnahmen, die konkret erkennbar und machbar sind, auch sofort in Angriff genommen werden. Dazu gehört die Maßnahme 1.4 „Energetischen Standard für kommunale Neubauten“. Dieser Energetische Standard muss umgehend erarbeitet und festgelegt werden, um für weitere Neubauten der Stadt Kempen vorbereitet zu sein und danach zu handeln. Da auch die Erarbeitung dieses Standards Zeit erfordert muss umgehend damit begonnen werden, um handlungsfähig im Sinne des Klimaschutzkonzeptes zu sein und dieses ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten Dr. Michael Rumphorst
Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter
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