Erweiterung der Stellenbeschreibung der Gleichstellungsstelle der Stadt Kempen um „dienststellenexterne“ Aufgaben
Sehr geehrter Herr Rübo,
wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.04.2015 zu setzen. Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine (personenunabhängige) Erweiterung der Stellenbeschreibung der Gleichstellungsstelle um „dienststellenexterne“ Aufgaben zu erstellen, um neben der Einhaltung und Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes auch die Belange aller Kempener Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 3 der Hauptsatzung der Stadt Kempen [Gleichstellung von Frau und Mann] wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Zur Abfederung der real vorhandenen ungleichen Chancen von Männern und Frauen hinsichtlich der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss es das Hauptziel der Arbeit einer Gleichstllungsbeauftragten sein, die Gleichstellung von Mann und Frau, vor allen Dingen in der Gesellschaft und im Berufsleben, zu begleiten.
Dazu bedarf es einer stärkeren Öffnung der Stellenbeschreibung der Gleichstellungsstelle, unter Umständen mit einer einhergehenden Ausweiterung des Arbeitszeitvolumes der Gleichstellungsstelle. Dabei denken wir unter anderem an fachkundige Beratung zu folgenden Themen (neben der „reinen“ Weiterleitung an Facheinrichtungen und Ausgabe von Broschüren):
- Wiedereinstieg in den Beruf
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Existenzgründung von Frauen
- Berufs- und Lebensplanung von Mädchen
- Familie und Partnerschaft
- Trennung und Scheidung
- Mutterschutz und Erziehungsurlaub
- Frauen und Gewalt
- Sicherheit im öffentlichen Raum
Die Beratung soll ein Clearinggespräch beinhalten, in dem alle bedeutenden Aspekte der derzeitigen Lebenssituation besprochen und gemeinsam reflektiert werden. Ziel ist die Erarbeitung von Lösungsstrategien auf Grundlage der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen. Ergänzend zu der Beratung sollen Veranstaltungen durchgeführt werden.
Nicht zu vergessen bei den Aufgaben einer Gleichstellungsstelle ist auch die regionale und überregionale Vernetzung, z. B. die aktive Mitarbeit an Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen (z.B. Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Viersen).
Mit freundlichem Gruß
Joachim Straeten – Fraktionsvorsitzender
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