Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Straße „An Eulen“ in St. Hubert verbindet die Bahnstraße mit der Brunnenstraße.
Aus Fahrtrichtung Bahnstraße ist dieser Weg mit dem Verkehrszeichen 240 StVO als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet. Die Nutzung durch andere Verkehrs-
teilnehmer ist grundsätzlich untersagt. Durch das angebrachte Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ wird allerdings Anliegern die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu
ihren Grundstücken erlaubt.
Von der Brunnenstraße aus ist der Weg hingegen mit dem Verkehrszeichen 267 StVO
(„Verbot der Einfahrt“) versehen. Dies untersagt die Einfahrt sämtlicher Fahrzeuge, 
einschließlich Fahrrädern. Während diese Regelung aufgrund der örtlichen baulichen
Gegebenheiten für den motorisierten Verkehr nachvollziehbar erscheint, ist die einseitige Sperrung dieses Fahrradweges für den Radverkehr zumindest fragwürdig. Hinzu kommt, dass der Weg „An Eulen“ eine wichtige Verbindung zum Sportplatz darstellt und der Radverkehr hier durch die einseitige Beschilderung unnötig behindert wird.
Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur nächsten Sitzung des
Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen die folgende schriftliche Anfrage:
1. Aus welchen Gründen wurde die Einbahnregelung für den Radverkehr getroffen, sodass der Radweg „An Eulen“ mit dem Fahrrad nur aus Richtung Bahnstraße befahren werden darf?
2. Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, die Beschilderung aus Richtung Brunnenstraße durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zu ergänzen, um eine beidseitige Befahrbarkeit des Weges für den Radverkehr – insbesondere zur Erreichbarkeit des Sportplatzes – zu ermöglichen?
3. Wird die Verwaltung bei positiver Prüfung diesen aus der Kempener Bürgerschaft an uns herangetragenen Vorschlag zeitnah umsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten Dr. Helmut Nienhaus
Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter


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