Artenvielfalt

Antrag: Kein Schotter und Pflaster in die Vorgärten

Kein Schotter und Pflaster in die Vorgärten –
Überprüfung und Änderung der Gestaltungssatzungen von Bebauungsplänen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz am 03.Februar 2020 den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in alle Gestaltungssatzungen ein Verbot der Schotterung und Pflasterung von Vorgärten aufzunehmen. Soweit bei vorhandenen Bebauungsplänen bereits Gestaltungssatzungen bestehen, sind diese entsprechend anzupassen. Fehlende Gestaltungssatzung sind unter Beachtung des o. g. Zieles zu erstellen.

Begründung:

In der letzten Zeit ist eine Zunahme sogenannter Schotter-Vorgärten zu beobachten. Diese Entwicklung ist aus stadtgestalterischer, ökologischer und klimaschutz-technischer Sicht nicht erwünscht.

Durch das Abtragen der Humusschicht respektive der Abdeckung mit Vlies oder Plastikfolie –teilweise wird sogar Spritzbeton eingesetzt – kommt es zu einer Verringerung der Grünflächen im Stadtgebiet. Diese Kies- und Schotterflächen sind ökologisch wertlos. Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen und Hummeln, auch Vögel finden in diesen „Steinwüsten“ keine Nahrung. Zugleich verhindern diese Flächen ein Versickern von Regenwasser in den Untergrund.

Nicht zuletzt ist auch der Mensch betroffen: Kiesflächen heizen sich in der Sonne wesentlich stärker auf als der von Pflanzen beschattete Erdboden, wodurch das Mikroklima beeinträchtigt wird. Diesen Auswirkungen muss gerade in Zeiten des Klimawandels entgegen gewirkt werden. Um die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten, sind diese gärtnerisch anzulegen. Dabei sind befestigte oder bekieste Flächen lediglich als notwendige Gehund Fahrflächen zulässig und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 16 d und Nr. 20.

Bei neuen Gestaltungssatzungen ist dies in der Regel bereits berücksichtigt. In der Vergangenheit wurde jedoch auf diese Aspekte kein so großes Augenmerk gelegt, so dass evtl. nicht alle Gestaltungsatzungen von Bebauungsplänen eine solche Regelung enthalten. Die Anwohner haben selbstverständlich Bestandsschutz, aber einer voranschreitenden Verschotterung von bestehenden Vorgärten soll hierdurch eine Grenze gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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