Was vorher nicht möglich war, geht jetzt:
Der Bau- und Denkmalausschuss hat einstimmig beschlossen, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installierung von Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie) im Denkmalbereich im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung durch die Verwaltung im Benehmen mit dem Landeskonservator erteilt werden kann.