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Wohnraum für Alle

Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung am 20.11.2018 folgenden Antrag für den öffentlichen Teil:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch zu entwickeln.

Begründung:
In Kempen besteht dringender Handlungsbedarf zum Erhalt und zur Verbesserung des Wohnungsangebotes. Insbesondere ist preiswerter Wohnraum zu erhalten und zu schaffen.

Ein Instrument, das diese Ziele im Rahmen einer sozialen Wohnungspolitik unter städtebaulichen Gesichtspunkten unterstützen kann, ist das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch. Dieses Vorkaufsrecht dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Stadt Kempen kann bei einem Grundstückskaufvertrag, der der Stadt angezeigt wird, durch Ausübung des Vorkaufsrechts an die Stelle des Käufers treten (§§ 24, 25, 28 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).

Es handelt sich um ein Instrument des allgemeinen Städtebaurechts, das dann eingesetzt werden kann, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gegeben sind und eine Ermessensprüfung dazu führt, dass die Ausübung städtebaulichen Zielen und dem Wohl der Allgemeinheit dient.

Dabei ist zwischen allgemeinen Vorkaufsrechten nach § 24 BauGB und besonderen, durch Satzung bzw. Rechtsverordnung nach § 25 BauGB begründeten Vorkaufsrechten zu unterscheiden.

Dazu ist es notwendig, Verfahren zu entwickeln bzw. organisatorische Vorkehrungen bei den beteiligten Fachämtern zu treffen, um innerhalb der knappen gesetzlichen Zweimonatsfrist eine wirksame Ausübungspraxis durch die Stadt zu gewährleisten, da das Vorkaufsrecht nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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