Einschränkung zur nächtlichen und dämmerungsbedingten Nutzung von Mährobotern zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Klimaausschuss am 25.11.2024 folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Kempen möge beschließen:
1. Untersagung der nächtlichen Nutzung von Mährobotern:
Ab sofort wird die Nutzung von Mährobotern in der Zeit zwischen 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt. Dies gilt für öffentliche und private Grünflächen, um den Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren zu gewährleisten.
Ausnahmen: Tagsüber können Mähroboter uneingeschränkt genutzt werden. Die Einschränkung gilt ausschließlich für die Hauptaktivitätszeiten von Igeln und Kleintieren in der Dämmerung und Nacht.
2. Öffentlichkeitsarbeit und Information:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Informationskampagne zum Schutz von Igeln und Kleintieren durchzuführen. Diese soll die Gefahren durch Mähroboter aufzeigen und Alternativen sowie umweltfreundliche Gartenpflegeoptionen fördern.
Begründung:
Igel und andere Kleintiere sind besonders in der Dämmerung und Nacht aktiv, da sie in diesen Zeiten nach Nahrung suchen. Mähroboter, die zu diesen Zeiten betrieben werden, stellen eine erhebliche Gefahr für die Tiere dar. Igel rollen sich bei Gefahr instinktiv zusammen, anstatt zu flüchten. Dies führt dazu, dass sie von den Mährobotern verletzt oder getötet werden können.
Die Deutsche Wildtierstiftung hat den Igel zum Wildtier des Jahres 2024 ernannt, um auf den dramatischen Rückgang der Igelbestände hinzuweisen. Insbesondere in urbanen und suburbanen Gebieten sind Igel auf strukturreiche Lebensräume angewiesen, da ihre natürlichen Lebensräume durch landwirtschaftliche Intensivierung stark beeinträchtigt wurden.
Gefährdung durch Mähroboter:
Mähroboter verursachen bei Igeln und Kleintieren oft tödliche Verletzungen, wenn sie in der Nacht über die Tiere hinwegfahren. Durch eine Untersagung der nächtlichen Nutzung kann diese Gefahr minimiert werden, ohne den Einsatz der Mähroboter tagsüber einzuschränken.
Gesetzliche Grundlage:
Igel zählen gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Der Schutz ihrer Lebensräume und die Minimierung von Gefahrenquellen, wie sie Mähroboter darstellen, ist daher von hoher Priorität.
Verantwortung der Städte und Gemeindenden
Städtische Gärten und Parks sind wichtige Refugien für Igel und bieten ihnen sowohl Nahrung als auch Schutzmöglichkeiten. Daher tragen Kommunen eine besondere Verantwortung, diese Tiere zu schützen. Der Straßenverkehr stellt bereits eine signifikante Gefahr für Igel dar; ein zusätzliches Risiko durch Mähroboter kann durch einfache Maßnahmen wie dieses Verbot vermieden werden.
Einige kleinere Gemeinden in Deutschland, wie Borkheide und Nuthetal in Brandenburg, haben bereits Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen. Auch die Stadt Köln hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ein Nachtfahrverbot zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.
Diese Beispiele zeigen, dass solche Maßnahmen umsetzbar und effektiv sind.
Um den Schutz der Igel und Kleintiere sicherzustellen und deren Bestand langfristig zu sichern, ist es dringend notwendig, die Nutzung von Mährobotern während ihrer Hauptaktivitätszeiten zu unterbinden. Gleichzeitig sollte durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf die Bedeutung igelfreundlicher Gärten und Alternativen zur maschinellen Rasenpflege hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten Nicole Marquardt
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende Umwelt- und Klimaausschuss
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