Der Internationale Frauentag blickt auf eine lange Tradition zurück. Er entstand im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen. Der Internationale Frauentag – auch Weltfrauentag genannt – wird inzwischen stets am 8. März gefeiert und ist für Frauen auf der ganzen Welt ein wichtiges Datum. In einigen Ländern ist er sogar gesetzlicher Feiertag.
Heraus mit dem Frauenwahlrecht!" war die Hauptforderung der "Mütter" des Internationalen Frauentags. Auch wenn diese Zielsetzung inzwischen erreicht wurde, so ist die Gleichstellung der Geschlechter dennoch weder in Deutschland noch im Rest der Welt eine Realität.
Der Internationale Frauentag hat seine Wichtigkeit daher nicht verloren und wird weiterhin jährlich begangen. Es gab auch Zeiten, noch in den 70iger Jahren, in denen Frauen die Erlaubnis ihrer Männer benötigten, um zu arbeiten. Frauen dürfen erst seit 1977 eigenständig Arbeitsverträge schließen.
Die aktuelle MeToo Debatte zeigt, dass wir auch in Deutschland noch lange nicht von einer Gleichberechtigung, ob das nun sexuelle Diskriminierung oder die Benachteiligung von Frauen ist, sprechen können. Frauen sollten selbstbestimmt und unabhängig leben können, keiner sollte ihnen vorschreiben was sie werden sollen, wie sich zu kleiden haben oder wie sie zu leben haben. Dafür müssen die starken Frauen unserer Gesellschaft weiter kämpfen. Insbesondere Kindern und Jugendlichen muss eine Chancengleichheit aufgezeigt und vorgelebt, Gehälter angepasst, die Frauenquote weiter durchgesetzt und das Selbstbestimmungsrecht gestärkt werden.
Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht“ So treffend beschreibt die Philosophin und Schriftstellerin Simone de Beauvoir schon vor 70 Jahren das gesellschaftliche Rollenbild der Frau. Leider hat sich an dieser Aussage bis heute nicht viel geändert. Frauen auf der ganzen Welt machen am 8. März mit Veranstaltungen, Feiern und Demonstrationen auf noch immer nicht verwirklichte Frauenrechte aufmerksam.
Den internationalen Charakter unterstützt auch die Tatsache, dass die Vereinten Nationen an die Tradition des Internationalen Frauentags angeknüpft haben. 1977 rief die UN-Generalversammlung in einer Resolution einen Tag im Jahr zum „Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ aus.
Vom Weltfrieden sind wir weit entfernt.
Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen bringen gerade Frauen, junge Mädchen und Kinder in allergrößte Not und Verzweiflung. Oft alleine und schutzlos, weil ihre Männer/Väter im Krieg gefallen oder in Foltergefängnissen gefangen gehalten werden, durch Bombardements ihr zu Hause verloren haben, nicht wissen, wie und wovon sie ihre Kinder ernähren sollen, sexueller Gewalt ausgesetzt sind, die schwierigste und langwierigste körperliche und vor allem psychische Verletzungen nach sich zieht.
Die Frauen sind Opfer patriarchaler Strukturen und des latenten Sexismus, der sich global breit macht. Die sexuelle Gewalt kulminiert in Kriegen. Denn sie ist Teil der Kriegsstrategie von Machthabern, den Gegner damit insbesondere zu demütigen. Diese Strategie gibt und gab es schon immer weltweit: Frauen sind auf allen Seiten der kriegsführenden Parteien betroffen. Oft werden Frauen verschleppt und in Zwangsbordelle verbannt, wo sie als Prostituierte arbeiten müssen, das gleiche gilt für Kinder.
Anlässlich des internationalen Frauentages und der aktuellen politischen Debatte denken wir gerade an diese Frauen und Kinder, die auf Schutz angewiesen sind.
Familiennachzug jetzt! Frauen und Kinder vor Gewalt schützen!
Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs verlängert die Not und Verzweiflung der Familien, die z.Zt. auf eine Familienzusammenführung in Deutschland warten, um bis zu 5 Jahre. Gerade Frauen und Mädchen sind weiterhin den Gefahren von Existenznot und Missbrauch ausgesetzt.
Seit 17. März 2016 ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Der Bundestag hat beschlossen, die Frist um 3,5 Monate zu verlängern. Diese Verlängerung, sowie der Vorschlag in den Verhandlungen zur GroKO eine Kontingentregelung zu schaffen, sind eine familienpolitische Katastrophe.
Der Familiennachzug ist einer der wenigen legalen und vor allen Dingen ungefährlichen Möglichkeiten für Schutzbedürftige, der Brutalität des Krieges zu entgehen. Außerdem sind wir Grüne der festen Überzeugung, dass eine dauerhafte Integration, also das wirkliche Ankommen in Deutschland, nur gelingen kann, wenn Familien zusammenbleiben. Jemand, der dem Krieg entkommen ist, hat viel zu verarbeiten und wird viel Kraft aufbringen müssen, um hier ein neues Leben aufzubauen. Es ist menschlich nicht zumutbar, dass diese Menschen neben all dem materiellen Verlust, den sie erlitten haben, auch noch das zu verlieren, was sie am meisten lieben.
Anlässlich des internationalen Frauentags am 08. März fordern wir GRÜNE den Schutz dieser Frauen und Kinder. Die geplante Regelung des Familiennachzugs führt dazu, dass jährlich nur 12.000 Personen – in der Mehrzahl Frauen und Kinder – nachgeholt werden können. Bei angenommenen derzeit 60.000 nachzugsberechtigten Angehörigen würde das eine weitere Wartezeit von bis zu 5 Jahren bedeuten!
Viele Betroffene mussten und müssen infolge der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für lange Zeit getrennt von ihren Familien leben. Bei einer weiteren Aussetzung wird dieser Zeitraum auf unabsehbare Zeit verlängert. In der politischen Debatte wird immer wieder behauptet, ein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sei nicht erforderlich, weil kein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten sei. Diese Behauptung ist in ihrer Allgemeinheit jedoch unzutreffend. Die Aufenthaltsdauer subsidiär Schutzberechtigter hängt vielmehr davon ab, ob in ihrem Herkunftsland weiterhin eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Deshalb kann auch der subsidiäre Schutz uneingeschränkt verlängert werden und unter Umständen in die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG münden.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass allein aufgrund der Zuerkennung eines humanitären Aufenthaltstitels nicht vorhergesagt werden könne, ob ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist oder nicht.
Am Beispiel syrischer Staatsangehöriger lässt sich dies besonders anschaulich nachvollziehen: In der gegenwärtigen Situation ist nämlich nicht davon auszugehen, dass die Lage in Syrien eine Rückkehr der Betroffenen in absehbarer Zeit zulassen wird. Deshalb sind gerade syrische Staatsangehörige, denen lediglich subsidiärer Schutz zugesprochen wurde, von der Aussetzung des Familiennachzugs besonders betroffen.
Wir GRÜNE plädieren deshalb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach § 104 Abs. 13 AufenthG planmäßig auslaufen zu lassen und den Familiennachzug ab dem 16. März 2018 wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.
Diese Forderung kommt auch von den beiden großen christlichen Kirchen, sowie von den Flüchtlingsräten der einzelnen Bundesländer und vieler Flüchtlingshilfe Organisationen.
Monika Schütz-Madré, Ute Straeten, Nicole Brumme und Paula Zinkler
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