Dringlichkeitsantrag in der Angelegenheit

Änderung des gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossenen Allgemeinen Rahmen für die Aufnahme in die städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2016/17

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rübo,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur Sitzung des Rates am 14.03.2016 folgenden Dringlichkeitsantrag und bittet Sie, diesen in der Reihenfolge der Tagesordnung vor dem aktuellen Tagesordnungspunkt 15 beraten zu lassen.

Antrag:

Der vom Rat der Stadt Kempen am 23.06.2015 beschlossene Allgemeine Rahmen gemäß § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) wird geändert. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen wird auf Basis der tatsächlichen Kommunalen Klassenrichtzahl von 16 für das Schuljahr 2016/17 wie folgt begrenzt:

1. Grundschulzentrum Kempen-Süd:

Regenbogenschule (Gem. Grundschule) – 7 Eingangsklassen der Jg-Stufen 1 und 2 Kath. Grundschule I – 2 Eingangsklassen Damit können im Grundschulzentrum Süd insgesamt 9 Eingangsklassen gebildet werden.

2. Die Zahl der möglichen Eingangsklassen an den anderen Schulen wird wie folgt geändert:

Astrid-Lindgren-Schule (Kath. Grundschule) – 2 Eingangsklassen Gem. Grundschule St. Hubert – 3 Eingangsklassen Gem. Grundschule Tönisberg – 2 Eingangsklassen

3. Sofern sich die Kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2016/17 im Laufe des zweiten Schulhalbjahres 2015/16 aufgrund eines unverminderten Anstiegs der Anzahl an Flüchtlingskindern die im Regelunterricht zu beschulen sind, den sog. Seiteneinsteigern, erhöhen sollte oder die Einhaltung der Kommunalen Klassenrichtzahl nicht mehr zwingend vorgeschrieben wird, besteht die Möglichkeit eine weitere Eingangsklasse an der Astrid-Lindgren-Schule einzurichten.

Begründung:

Im § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) ist die Klassenbildung an Grundschulen gesetzlich normiert.

(1) Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, [….] Gründen unterschritten werden. [….] Innerhalb der Schülerzahlwerte nach den Sätzen 1 und 2 [….] gilt die Bandbreite von 15 bis 29. Nach den aktuellen Anmeldezahlen im Grundschulzentrum Süd haben beide Grundschulen die Möglichkeit, eine weitere Eingangsklasse zu errichten. Aufgrund der bekannten Rahmenbedingungen kann eine weitere Eingangsklasse jedoch nur einer von beiden Schulen zugesprochen werden. Zur weiteren Begründung verweisen wir auf die Ursprungsvorlage der Verwaltung (2016/0044/B40 mit Stand vom 03.02.2016) und unseren Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss vom 07.03.2016.

Da die katholische Grundschule Wiesenstr. ihre Schülerzahl nur aufgrund der 4 aus St. Hubert stammenden Kinder erreichen konnte und der höhere Zuspruch der Elternschaft im Kempener Süden der Regenbogenschule gilt, und um das sonderpädagogische Engagement an der Regenbogenschule nicht zu gefährden beantragen wir, dass an der Regenbogenschule 7 Eingangsklassen der Jg-Stufen 1 und 2 und an der Kath. Grundschule Wiesenstr. 2 Eingangsklassen für das Schuljahr 2016/17 gebildet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten
Fraktionsvorsitzender

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