Recycling-Potenzial steigern

Antrag: Container für Elektrokleingeräte

Sehr geehrter Herr Rübo,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz am 29. April 2019 den folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob zusätzliche Elektrocontainer in jedem Ortsteil aufgestellt werden können.
  2. Der Verwaltung folgenden Auftrag zu erteilen: zu ermitteln und mitzuteilen, wie hoch die bisherigen Einkünfte aus der Wiederveräußerung von Elektrogeräten sind.

Begründung:

Kein elektrisch betriebenes Gerät darf über die Restmülltonne entsorgt werden – so schreibt es der Gesetzgeber im „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ (ElektroG) vor.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen.

Elektroaltgeräte müssen zu kommunalen Sammelstellen gebracht werden.

Elektroaltgeräte sind zum Beispiel:

  • Küchengeräte (z.B.: Mixer, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen, Eierkocher, Ventilatoren),
  • Geräte zur Körperpflege (z.B.: elektrische Zahnbürsten, Föhn, Rasierer),
  • Werkzeuge (z. B.: Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Heckenschere, Nähmaschinen),
  • Computer und Zubehör (z. B.: Tastaturen, Maus, Kabel)
  • Unterhaltungselektronik (z.B.: CD-Spieler, Spielkonsolen, Radios, Kopfhörer, Projektoren),
  • Telefone, Handys und Fotoapparate

In ausrangierten Elektrogeräten stecken wertvolle Rohstoffe (Gold, Silber, Platin, Palladium, Indium, Gallium, Kobalt, Lithium, Eisen, Kupfer, Aluminium). Doch das Recycling klappt nur bedingt. Gemäß einer Studie der UN University werden weltweit Wertstoffe in Höhe von EUR 48 Milliarden verschwendet (siehe Seite 9, letzter Absatz: https://bir.org/assets/Documents/escrap/UNU-1stGlobal-E-Waste-Monitor-2014-small-1.pdf).

Bisher können Elektrogeräte nur während der üblichen Öffnungszeiten über den Wertstoffhof sachgerecht entsorgt werden.

Durch die dezentrale Aufstellung von Elektrocontainern

  • unterstützen wir die Kempener Bürger*innen bei der Mülltrennung, bieten wir eine von Öffnungszeiten relativ unabhängige Möglichkeit zur Elektroschrottabgabe an.
  • reduzieren wir die Fahrtwege zur zentralen Abgabestelle (Wertstoffhof) und bieten dem Bürger kurze Entsorgungswege an.
  • können so wertvolle Rohstoffe wieder gewonnen und mögliche Umweltbelastungen aufgrund umweltgefährdender Inhaltsstoffe vermieden werden.
  • steigern wir die Sammelquote vor allem der vielen kleinen Elektrogeräte aus dem Haushalt.
  • nutzen wir das hohe Recycling-Potenzial der Elektrokleingeräte.
  • leistet die Stadt Kempen ihren Beitrag zur Realisierung der vom Gesetzgeber geforderten Mindesterfassungsquoten.

Welche Gegenstände eingeworfen (und nicht eingeworfen) werden dürfen, könnte über entsprechende Aufkleber und Piktogramme auf den Containern gekennzeichnet werden.

Hierdurch verstärkt die Stadt ihre Informationspflicht nach §18 ElektroG.

Kosten:

Die Verwaltung wird gebeten, nach der Prüfung, eine erste Schätzung der Kosten vorzunehmen.

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