ANTRAG: Mobile Grundversorgung der im „Hagelkreuz“ lebenden Wohnbevölkerung sichern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 11. September 2023 und nachrichtlich für den Wirtschaftsausschuss am 30. August 2023 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fahrradgeschäft Velowelt Kempen an seinem zukünftigen Standort an der Kleinbahnstraße unter Berücksichtigung der Vorgaben des Zentrenkonzeptes eine Fortsetzung seines bisherigen Betriebes zu ermöglichen und damit die Versorgung des Hagelkreuzes hinsichtlich Mobilität sicher zu stellen.

Erläuterung:

Am Standort Dunantstraße 29 verkauft und repariert Herr Rushjew Fahrräder und Elektromobile der Firma Rolektro. Mit seinem Angebot stellt er vorwiegend die Mobilität der älteren Menschen im Hagelkreuz sicher. Durch die Kündigung des Mietverhältnisses seiner Geschäftsräume ist zeitnah eine Anmietung von neuen Geschäftsräumen im nahen Umfeld zum Hagelkreuz erforderlich. Ein alternativer Standort konnte bereits an der Kleinbahnstraße gefunden werden, wobei ein Umzug innerhalb des Hagelkreuzes wünschenswerter gewesen wäre, was aber aus Mangel an möglichen Geschäftsräumen nicht umsetzbar ist.

Begründung:

Das Warenangebot von Velowelt enthält in Teilen ein zentrenrelevantes Sortiment der Kempener Liste (siehe Anlage 1 des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020 der Stadt Kempen). Demzufolge könnte bei einem Umzug zur Kleinbahnstraße unter Umständen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020 der Stadt Kempen greifen mit der Folge, dass Velowelt einen Großteil seiner bisherigen Produkte nicht mehr anbieten könnte. Ein wirtschaftlicher Betrieb wird damit unmöglich.

Ein Umzug der Geschäftsräume in die Innenstadt (Luftlinie vom aktuellen Standort ca. 1,5 km) hätte zur Folge, dass eine angemessene Grundversorgung einer selbstbestimmten Mobilität – vor allem der älteren Wohnbevölkerung im Hagelkreuz – nicht mehr sichergestellt ist. Der Weg in die Innenstadt, selbst für kleinere Reparaturen, ist vor allem für ältere Menschen entfernungstechnisch nicht umsetzbar. Der Erhalt von Mobilität und Selbständigkeit der im Hagelkreuz lebenden Wohnbevölkerung stellt hier einen wesentlichen Faktor dar, um gesellschaftliche Teilhabe (weiterhin) zu ermöglichen.

Das Zentrenkonzept enthält eine Sonderregelung für den Standort Kleinbahnstraße.

Im Punkt 2.2 des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020 der Stadt Kempen heißt es: „Leistungsfähige Nahversorgungsstandorte setzen einen attraktiven Lebensmittelmarkt voraus, ergänzt durch kleinere Läden oder Dienstleistungen.“

Unseres Erachtens lässt diese Formulierung eine Ansiedlung von Velowelt mit dem bisherigen Sortiment am Standort Kleinbahnstraße durchaus zu, ohne das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020 der Stadt Kempen in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten                   Gudrun de la Motte

Fraktionsvorsitzender            Stadtverordnete

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