Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des
Sportausschusses am 16.03.2020 folgenden Antrag: Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien bzw. Richtlinien zur Verwendung der Sportpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bis zur Sportausschusssitzung am 24.11.2020 zu erarbeiten. Hierbei ist der Stadtsportverband Kempen mit zu beteiligen.
Begründung:
Die Sportpauschale (für Kempen in 2020 ca. 100 T €) wird allen Gemeinden auf Basis der Einwohnerzahlen nach dem Zensus zum Stichtag eines 31. Dezember gewährt und beläuft sich im Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 (GFG) auf rd. 58,4 Millionen Euro (GFG 2019: 56,4 Millionen Euro). Bereits mit dem GFG 2019 wurde die Dynamisierung der Sportpauschale eingeführt, um den besonderen Bedarfen, die sich aus der kommunalen Sportstätteninfrastruktur ergeben, Rechnung zu tragen.
Bei der Sportpauschale handelt es sich um Mittel, die für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie den Erwerb, die Modernisierung einschließlich Sanierung von Sportstätten vorgesehen sind. Darüber hinaus können sie für die Instandsetzung von sowie Mieten oder Leasingraten für Sportstätten eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Transparenz der Verwendung der Sportpauschale ein wesentliches Steuerungselement der politischen Gremien (hier: Sportausschuss).
Der Stadtsportverband Kempen hatte im Mai 2019 diese Vorgehensweise angeregt, wobei die seinerzeitigen Anregungen des Sportausschusses (z.B. die Einbeziehung in die Haushaltsberatungen für 2020 und die Umsetzung der Aufgabenwahrnehmung des Stadtsportverbandes Kempen -siehe § 2 der Satzung-) nicht zu der gewünschten vorausschauenden Transparenz der zur Verfügung gestellten Mittel geführt hat.
Von daher nehmen wir die Anregung des Stadtsportverbandes Kempen vom 13.02.2019 noch mal zum Anlass, mit Hilfe von Leit- bzw. Richtlinien, Transparenz in die Verwendung der Sportpauschale zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Grüne Fraktion
Neuste Artikel
Fahrradfreundliches Kempen
Unsere Anfrage: Aufhebung der Einbahnregelung für den Radverkehr auf der Straße „An Eulen“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans, die Straße „An Eulen“ in St. Hubert verbindet die Bahnstraße mit der Brunnenstraße. Aus Fahrtrichtung Bahnstraße ist dieser Weg mit dem Verkehrszeichen 240 StVO als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet. Die Nutzung durch andere Verkehrs- teilnehmer ist grundsätzlich untersagt. Durch das angebrachte Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ wird allerdings Anliegern die…
Asyl- und Menschenrechte
Unsere Anfrage: Transparenz über Selbstzahler, Kostenkalkulation und Angemessenheit der Gebühren in Übergangswohnheimen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans, mit dieser Anfrage bittet die Fraktion B´90 / DIE GRÜNEN die Stadtverwaltung um Auskunft zu den in Übergangswohnheimen der Stadt Kempen untergebrachten Selbstzahlern (Personen, die eigenes Einkommen haben und keine laufenden Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG etc. beziehen).Ziel ist es, eine transparente Grundlage für die Bewertung der Rechtmäßigkeit…
Sicherheit
Unsere Anfrage: Verkehrliche Situation an der Moorenringgasse / Kleinbahnstraße / St. Huberter Straße im Bereich des Bahnübergangs – Prüfung kurzfristiger Entlastungsmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans, die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der Ratssitzung am 16.12.2025 – hilfsweise 1. Fachausschuss im Jahr 2026 – zur verkehrlichen Situation im Bereich Moorenringgasse / Kleinbahnstraße / St. Huberter Straße / Bahnübergang, insbesondere mit Blick auf die zunehmende Belastung durch Rückstaus bei geschlossenen…
Ähnliche Artikel