Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des
Sportausschusses am 16.03.2020 folgenden Antrag: Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien bzw. Richtlinien zur Verwendung der Sportpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bis zur Sportausschusssitzung am 24.11.2020 zu erarbeiten. Hierbei ist der Stadtsportverband Kempen mit zu beteiligen.
Begründung:
Die Sportpauschale (für Kempen in 2020 ca. 100 T €) wird allen Gemeinden auf Basis der Einwohnerzahlen nach dem Zensus zum Stichtag eines 31. Dezember gewährt und beläuft sich im Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 (GFG) auf rd. 58,4 Millionen Euro (GFG 2019: 56,4 Millionen Euro). Bereits mit dem GFG 2019 wurde die Dynamisierung der Sportpauschale eingeführt, um den besonderen Bedarfen, die sich aus der kommunalen Sportstätteninfrastruktur ergeben, Rechnung zu tragen.
Bei der Sportpauschale handelt es sich um Mittel, die für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie den Erwerb, die Modernisierung einschließlich Sanierung von Sportstätten vorgesehen sind. Darüber hinaus können sie für die Instandsetzung von sowie Mieten oder Leasingraten für Sportstätten eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Transparenz der Verwendung der Sportpauschale ein wesentliches Steuerungselement der politischen Gremien (hier: Sportausschuss).
Der Stadtsportverband Kempen hatte im Mai 2019 diese Vorgehensweise angeregt, wobei die seinerzeitigen Anregungen des Sportausschusses (z.B. die Einbeziehung in die Haushaltsberatungen für 2020 und die Umsetzung der Aufgabenwahrnehmung des Stadtsportverbandes Kempen -siehe § 2 der Satzung-) nicht zu der gewünschten vorausschauenden Transparenz der zur Verfügung gestellten Mittel geführt hat.
Von daher nehmen wir die Anregung des Stadtsportverbandes Kempen vom 13.02.2019 noch mal zum Anlass, mit Hilfe von Leit- bzw. Richtlinien, Transparenz in die Verwendung der Sportpauschale zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten
Fraktionsvorsitzender
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