Bildungsgerechtigkeit

Antrag: Leihgabe von iPads aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ des Bundes und Landes an Schüler*innen mit Bedarf während ihrer Schullaufbahn

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 17. März 2022 folgenden Antrag:

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer Aufgaben als Schulträger dafür Sorge zu tragen, dass alle Kempener Schüler*innen mit einem digitalen Endgerät/Tablet ausgestattet sind.

2. Das Schulverwaltungsamt wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulen, mittels eines einfachen Fragebogens zu ermitteln, welche Schüler*innen nicht über ein digitales Endgerät auch für den häuslichen Gebrauch verfügen.

3. Diese Umfrage bei ALLEN Schüler*innen soll bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein, um im Anschluss innerhalb der 14. KW alle Schüler*innen mit Bedarf mit einem Tablet auszustatten. Sollte ein größerer Bedarf, der über die vorhandenen Geräte hinausgeht, erforderlich sein, verpflichtet sich der Schulträger die Anzahl der Geräte zu erhöhen.

4. Diese Geräte bleiben Eigentum der Schulen, aber während der Schulzeit im Besitz der Schüler*innen mit Bedarf.

5. Die Bedarfsabfrage wird jährlich in den neuen Jahrgängen der weiterführenden Schulen wiederholt.

Deckungsvorschlag:

Die evtl. auftretende, überplanmäßige Mittelbereitstellung ist über den Teilplan 03 unter Berücksichtigung der Förderquote von 90% der Gesamtanschaffungskosten (10 % Eigenanteil) gegenzufinanzieren.

Begründung:

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes des Bundes, sowie des Landes NRW wurden im letzten Jahr insgesamt 160 Millionen Euro für die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zur Verfügung gestellt.

Aus diesen Mitteln wurden auch die Kempener Schulen mit einer großen Anzahl von iPads ausgestattet. Während der Schulschließungen im Lockdown sind diese unbürokratisch an viele Schüler*innen leihweise ausgegeben worden, um ihnen die Teilnahme am digitalen Unterricht zu ermöglichen.

Mit Ende des Lockdowns und erneutem Präsenzunterricht wurden diese iPads allerdings wieder in den Schulbestand zurückgeführt.

Erfreulicherweise hat sich aber inzwischen das digitale Arbeiten als Unterrichtsbestandteil in den Schulen etabliert, was es unerlässlich macht, dass alle Schüler*innen auch zuhause die Möglichkeit haben, ein digitales Endgerät zu nutzen.

Vor dem Hintergrund von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit sehen wir den Schulträger in der Pflicht, für alle Schüler*innen die gleichen Voraussetzungen zur digitalen Bildung zu schaffen.

Im Schulausschuss des Landes NRW am 19.01.2022 hat die NRW Schulministerin Yvonne Gebauer auf Anfrage der Landtagsfraktion B90/Die Grünen kundgetan, „dass die Ausstattung von Schüler*innen in schwierigen sozialen Situationen mit digitalen Endgeräten ein wirklicher Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit darstellt.“

Nach ihrer Aussage „kann vor Ort je nach Situation und Bedarf darüber entschieden werden, wie die mobilen Endgeräte eingesetzt werden.“ Sie weist auch ausdrücklich darauf hin, dass keinesfalls nur Schüler*innen ausgestattet werden, die sich in der Grundsicherung befinden, oder Leistungen nach dem ALG-II beziehen.

Bereits in der Förderrichtlinie und den FAQ`s hat das Schulministerium darauf hingewiesen, dass eine bedarfsgerechte Verteilung durch Schulen und Schulträger vorzunehmen ist.

Dieser rechtliche Rahmen bietet alle Möglichkeiten, um vor Ort eine unbürokratische Verfahrensweise umzusetzen.

Anmerkung:

Die zitierten Aussagen der Schulministerin Yvonne Gebauer liegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schriftlich vor und können auf Wunsch in der Sitzung eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.                                                  Gez.

Joachim Straeten                             Monika Schütz-Madré

Fraktionsvorsitzender                      stellvertretende Bürgermeisterin

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