Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz am 25.11.2019 folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der neuen Landesinitiative „Bau.Land.Leben“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NordrheinWestfalens (MHKBG) Förderangebote in Anspruch zu nehmen, um die Bauleitplanung im Kempener Westen zu begleiten und zu unterstützen, damit bezahlbarer Wohnraum in der Stadt Kempen entwickelt und zur Verfügung gestellt werden kann.
Begründung:
Seit Jahren setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kempen für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein. Ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft nämlich nicht nur Großstädte, sondern viele nordrhein-westfälische Kommunen im ländlichen Raum wie Kempen. Von daher hat das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Programm ins Leben gerufen, das Kommunen bei der Entwicklung von Wohnungsbaugrundstücken unterstützt und somit Perspektiven für den ländlichen Raum aufzeigt. Ziel und Voraussetzung der Maßnahmen zur kooperativen Baulandentwicklung ist es, auf den Baugrundstücken anteilig öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren.
Mit der neuen Landesinitiative „Bau.Land.Leben“ rückt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBG) den „Förderkoffer“ zur Aktivierung von Bauland deutlich in den Fokus, um die Entwicklung von Grundstücken intensiv zu stärken.
Das Förderangebot im Teilsegment „Bau.Land.Kommunal“ hat zum Ziel, Kommunen schnell, effizient und kostenneutral bei der Entwicklung neuer Baugebiete zu unterstützen, damit bezahlbarer Wohnraum bereitgestellt werden kann.
Hintergrund dieses Unterstützungsangebotes sind in einigen Kommunen fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, um Bauleitplanungen zügig umsetzen zu können, wobei in Kempen die personellen Ressourcen im Vordergrund stehen dürften.
Im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung übernimmt das Landesunternehmen NRW.URBAN die Funktion des Entwicklungsträgers. Mit dem Entwurf für den Landeshaushalt 2020 wird vorgeschlagen, den Bürgschaftsrahmen von bisher 100 auf 200 Millionen Euro zu verdoppeln.
Auch Gutachten, die für Bauleitplanungen erforderlich sind, können abgerufen werden. Dazu wird ein Rahmenvertrag mit Experten abgeschlossen, auf den die Kommunen zugreifen können. Damit werden zeitaufwändige Verfahren wesentlich verkürzt.
Joachim Straeten
Fraktionsvorsitzender
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