Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Personalausschusses am 30.01.2024 den folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, an den Rathäusern an der Schorndorfer Straße witterungsgeschützte und diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen für die städtischen Bediensteten zu errichten.
Begründung:
Im Leitbild des Integrierten Klimaschutzkonzeptes gibt die Stadtverwaltung an, im eigenen Einflussbereich eine Vorbildrolle einnehmen zu wollen und das insbesondere im Bereich der Mobilität (siehe Klimaschutzkonzept, Punkt 6.1.1 – Stadtverwaltung als Vorbild).
In der Beschreibung der Maßnahme 1.2 „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ wird davon gesprochen, dass mehr Bedienstete motiviert werden sollen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen. Als ein Hinderungsgrund wird dabei die aktuelle Abstellsituation an den Rathäusern aufgeführt.
„Es fehlt an ausreichend überdachten Abstellanlagen, an denen Räder auch angeschlossen werden können. Wörtlich heißt es: „Aktuell ist die Abstellsituation an den Rathäusern unbefriedigend. Es fehlt an ausreichend überdachten Abstellanlagen, an denen Räder auch angeschlossen werden können.“ (siehe Klimaschutzkonzept, S. 88).
Für den Umwelt- und Klimaausschuss am 12.09.2022 wurde von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eine schriftliche Anfrage zu etwaigen Planungen der Verwaltung zur Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten an den Rathäusern Schorndorfer Straße gestellt, die auf Grund der Zuständigkeit in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen wurde.
Die Antwort auf diese Anfrage erfolgte im Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.04.2023. Aus der Antwort geht hervor, dass es keine Abstellmöglichkeiten gibt und auch keine in Planung sind. Es wird vielmehr darauf verwiesen, dass die Bediensteten die P+R Parkplätze am Bahnhof nutzen sollen, die von der Intention her eigentlich für die bessere Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichem Personenverkehr (ÖPV) installiert wurden. Expliziert wird auch auf die Nutzung der neuen 28 Fahrradboxen hingewiesen, die vom Kreis Viersen gefördert wurden und die auf der anderen Seite der Bahngleise installiert werden. Schließlich wird auch das geplante Fahrrad-Parkhaus erwähnt.
Diese Antwort der Verwaltung ist in keiner Weise mit der im Leitbild beschriebenen Vorbildfunktion in Einklang zu bringen.
Es kann nicht sein, dass die Verwaltung sich ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeiter dadurch entledigt, dass man sie auf die Nutzung öffentlich geförderter Fahrradabstellmöglichkeiten verweist, die von ihrer Intention her für die bessere Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) installiert wurden und werden. Dieser öffentlich dokumentierte Hinweis könnte sogar förderschädlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten
Fraktionsvorsitzender
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