Sehr geehrter Herr Rübo,
wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung des Bau- und Denkmalausschusses 17.03.2014 zu setzen.
Antrag:
Für die nächste Sitzung des Bau- und Denkmalausschusses am 17.03.2014 wird der am 06.02.2014 gegründete Förderverein „Niederberg e. V.“ eingeladen, um über den Stand der Arbeiten zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für eine Schachtanlage Niederberg im Falle ihrer Unterschutzstellung gem. § 3 DScgG NW zu berichten.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 02.12.2013 hat der Bau- und Denkmalausschuss beschlossen, den Tagesordnungspunkt 5: „Schachtanlage Niederberg 4 Tönisberg hier: Unterschutzsstellung“ zunächst auf die nächste turnusmäßige Sitzung dieses Ausschusses zu vertagen, um u. a. „der Initiative die Möglichkeit zu geben, ein Konzept für die Bergwerksanlage zu erarbeiten“ (Zitat: H. Fischer, CDU Fraktion gem. Niederschrift).
In der Zwischenzeit ist aus der Initiative ein Förderverein entstanden, der jedoch in seinem Satzungszweck die Pflege und Nach-Nutzung der o. g. Schachtanlage erst verankern kann, wenn diese auch gem. § 3 DScgG NW unter Denkmalschutz gestellt ist.
Gleichwohl hat der Förderverein in seiner vollständig ehrenamtlichen Arbeit in der Zwischenzeit vieles geleistet. Es liegen sowohl erste Hinweise für mögliche Folgekosten u. a. für den Unterhalt des Fördergerüsts vor, als auch konzeptionelle Überlegungen über Möglichkeiten einer Nachnutzung.
Diese können ein Hinweis für Rat und Verwaltung der Stadt Kempen sein, welche Chancen sich für die Stadt ergeben können durch ein Bauwerk/eine Anlage, über die sonst keine Kommune im Kreis Viersen verfügt und die einzigartig für den Niederrhein ist.
Diese Überlegungen können zunächst die Phantasie von den Verantwortlichen dafür anregen was eventuell entstehen könnte und zu dem Ergebnis führen, dass wir aus Kempener Sicht auf keinen Fall voreilig dieser Anlage die Unterschutzstellung verweigern oder gar ihrem Abriss zustimmen dürfen.
Wenn es gut gemacht wird, kann diese Anlage eine Attraktion für die ganze Stadt sein mit Wirkung weit über die Stadtgrenzen hinaus. Tourismus, Gastronomie, Schulen, Kultur und Naturschutz können in eine Nachnutzung dieser Anlage eingebunden werden.
Daher sollte den ehrenamtlichen Arbeitern Gelegenheit gegeben werden, über die Ergebnisse ihrer Arbeit zu berichten.
Wir sollten uns auch für diese Überlegungen die erforderliche Zeit nehmen, zumal es keinen zwingenden Grund für eine voreilige Entscheidung gibt, da der erste Antrag der oberen Denkmalbehörde auf Unterschutzstellung auf den 14. Mai 2002 datiert ist und es offensichtlich seit dem noch nicht einmal die Notwendigkeit einer Entscheidung zu diesem Antrag gegeben hat.
Mit freundlichem Gruß
Joachim Straeten – Fraktionsvorsitzender
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