Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN stellt zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25. August 2022 folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt dem Jugendhilfeausschuss bis zum I. Quartal 2023 eine Raumbedarfsplanung vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches (§ 24 Abs. 4 SGB VIII) im Rahmen eines Aktivitäten- und Umsetzungsplans vorzulegen.
Begründung:
Wir haben bereits im Jugendhilfeausschuss am 24.11.2021 darum gebeten, dass entsprechende Planungen für den OGS-Ausbau zur Verfügung gestellt werden. Durch den Ausbau der Betreuungsplätze in den Offenen Ganztagsschulen konnte der Bedarf für das Schuljahr 2022/2023 zunächst gedeckt werden (siehe Vorlage 2022/B51/82). Nach unserem Kenntnisstand ist die bauliche Raumsituation weiterhin angespannt. Auch die Aufstockung der Regenbogenschule im OGS-Bereich hat die Raumsituation kaum entlastet.
Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Für die Stadt Kempen bedeutet dies, dass für etwa 1.200 Schülerinnen und Schüler (SuS) eine kindorientierte und nach individuellem Bedarf ausgerichtet Ganztagsbetreuung vorzuhalten ist. Die Stadt trägt in diesem Kontext die Verantwortung für eine adäquate Gebäude- und Raumplanung, um diesem gesetzlichen Anspruch gerecht zu werden.
Gez. Gez. Gez.
Joachim Straeten Gudrun de la Motte Janek Straeten
Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete Stadtverordneter
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