Nicht zulässig!

Verpflichtender Religionsunterricht an den kath. Grundschulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rübo,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt in der heutigen Sitzung des Schulausschusses am 22.11.2016 folgenden Antrag:

1.) Die Schulverwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass an den kath. Grundschulen in Kempen, Eltern aus atheistischen oder andersgläubigen Familien nicht mehr verpflichtet werden, bei der Anmeldung ihrer Kinder ein Formular zu unterschreiben, dass ihre Kinder verpflichtend am Religionsunterricht, an den Kirchgängen, Gebeten einschließlich Bekreuzigen teilnehmen müssen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den § 31(6) des SchulG NRW umzusetzen.

Die Verwaltung hat mit der Schulleitung dafür Sorge zu tragen, dass als Ausgleich ein adäquater Ersatzunterricht ermöglicht wird.

Begründung:

Im § 31 (6) SchulG NRW steht:
\r\n
\r\nEine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers – auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren.

Da zum Schuljahr 2017/18 die Anmeldungen  für die Grundschulkinder bevor stehen und es lt. Ratsbeschluss eine zentrale Anmeldung beim Schulverwaltungsamt geben wird, können Eltern Erst-, Zweit- und Drittwünsche äußern.

Letztendlich entscheidet aber das Schulverwaltungsamt, welche Schule die neuen Erstklässler besuchen werden.

Es gibt in Kempen Stadt nur eine Gemeinschaftsgrundschule, aber zwei kath. Grundschulen.

Das führt bei Eltern aus atheistischen und andersgläubigen Familien zu einer großen Unsicherheit, wenn sie sich durch ihre Unterschrift verpflichten müssen, ihre Kinder am Religionsunterricht, an Kirchgängen, Gebeten einschl. Bekreuzigen teilnehmen lassen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten

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