Sehr geehrter Herr Rübo,
die Grüne Jugend Kempen gibt folgende Anregung für die Ratssitzung am 19.12.2017 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Kempen: Wir regen an, zur Verstärkung der Jugendarbeit, für den Stellenplan die Stelle einer Streetworkerin / eines Streetworkers für zwei Jahre aufzunehmen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen aus dem jeweiligen Haushalt bereitgestellt werden.
Begründung:
Aus dem Jugendförderplan der Stadt Kempen ist herauszulesen, dass nur 13% der Jugendlichen ein Jugendzentrum besuchen und 40% sind nicht über ein solches Angebot informiert. Es stellt sich die Frage, wer fängt die 87% auf, wenn diese Probleme haben? Eine Streetworkerin / ein Streetworker kann genau diese Jugendlichen auffangen und sie zurück in die Gesellschaft integrieren bzw. schon vorher intervenieren.
Ihre / seine Aufgabe ist es, über vertrauensbildende Maßnahmen und über Beziehungsangebote Voraussetzungen zu schaffen, um Zugänge zum Hilfesystem zu vermitteln, Kontakte zu Suchtberatungsstellen, zur Wohnungslosenhilfe und zum medizinischen Versorgungssystem herzustellen, psychosozial zu unterstützen und auch Krisenintervention zu leisten. Auch wenn im beschlossenen Jugendförderplan (siehe Seite 44) folgendes steht: „Zusätzlich zu der projektbezogenen Arbeit und den Angeboten während der Offenen Tür sind alle MitarbeiterInnen der Einrichtungen auch weiterhin „mobil“ in ihrem Sozialraum unterwegs, um Jugendliche an beliebten Orten und Treffpunkten (Bahnhofstreppe, East Cambridge Park, Spielplätze) aufzusuchen, mit ihnen in Kontakt zu bleiben sowie Probleme frühzeitig wahrnehmen zu können (Gewalt, rechte Szene, Drogen, etc.)“ – findet diese „mobile“ Hilfe aus unserer Sicht nicht statt.
Die Streetworkerin / der Streetworker hat im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung jedes halbe Jahr einen Sachstandsbericht über ihre / seine Arbeit zu dokumentieren. Dieser wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Grüne Jugend Kempen
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