Festlegung neuer Standort

Antrag: Wohnversorgung für Flüchtlinge und anerkannte Schutzberechtigte

Hier: Festlegung eines neuen Standortes für das ursprünglich am Schmeddersweg vorgesehene 3. Wohnhaus. Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Senioren: 11.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss: 02.10.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.10.2018 hilfsweise für die Ratssitzung am 11.10.2018 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt für einkommensknappe Menschen (hier: anerkannte Schutzberechtigte) Wohnbauflächen auf dem stadteigenen Grundbesitz im Stadtgebiet von Kempen (siehe ergänzend auch TOP 10 des Ausschusses für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung vom 04.06.2018) für die Errichtung von Wohnraum im Rahmen eines öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu nutzen und unverzüglich umzusetzen, um den akuten Wohnraumbedarf zu decken. Dies beinhaltet darüber hinaus die proaktive Nutzung des Vorkaufrechts der Stadt Kempen im Rahmen von Grundstücksverkäufen, um den Bedarf an Wohnraum nicht nur akut, sondern auch langfristig für einkommensknappe Menschen zu gewährleisten.

Begründung:

In der Vorlage zum Ausschuss für Soziales und Senioren vom 11.09.2018 wird die Wohnraumversorgung von (nicht anerkannten) Flüchtlingen und anerkannten Schutzberechtigten unzulässigerweise mit einander vermengt.

Bei den anerkannten Schutzberechtigten handelt es sich um die Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen nach der Wohnsitzregelungsverordnung (also um Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis). Hier erreicht die Stadt Kempen einen Erfüllungsgrad von 57%, so dass hier in absoluten Zahlen mit einer Zuweisung von 151 Menschen auszugehen ist (Stand: 02.09.18 / letzter Aufruf: 23.09.2018; siehe: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/xyz/zuweisung_wohnsitzauflage/verteilstatistik_erfuellungsquoten/index.php\“ target=\“_blank\“ rel=“noopener noreferrer“>https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/xyz/zuweisung_wohnsitzauflage/verteilstatistik_erfuellungsquoten/index.php

Und im Kontext Flucht/Asyl geht es bei der Wohnraumversorgung vorrangig um die Menschen, die mit einer hohen Bleibeperspektive der Stadt Kempen zugewiesen werden, und auf Dauer unsere Nachbarn werden.

Um eine langfristige gesellschaftliche Integration (Besuch von Kindertagesstätten, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit, Mobilität, Erleben von Nachbarschaft etc.) und das Zusammenleben in einer Stadt zum Gelingen zu bringen, stehen wir vor der Aufgabe, die neu zugereisten anerkannten Schutzberechtigten für uns als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kempen im Zusammenleben erlebbar zu machen. Und das wird uns kaum gelingen, wenn wir für anerkannte Schutzberechtigte aktuell Wohnraum in St. Hubert, Voesch, Escheln 100 zur Verfügung stellen. Auch das Argument, dass nach Auskunft des Liegenschaftsamtes derzeit kein erschlossenes und bereites Baufeld zur Verfügung steht, kann insofern nicht gefolgt werden, da im Rahmen der Diskussion um die Errichtung eines Kreisarchivs auf dem Stadtgebiet Kempen die Stadtverwaltung von Grundstücksmöglichkeiten berichtete, die die Errichtung eines „größeren“ Gebäudes erlaubt hätten.

Anmerkung: Bei den nicht anerkannten Flüchtlingen handelt es sich um die Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (also: um Menschen im Rahmen eines Asylanerkennungsverfahrens). Hier erreicht die Stadt Kempen einen Erfüllungsgrad von 87%, so dass hier in absoluten Zahlen aktuell nur von einer Zuweisung von 21 Menschen auszugehen ist (Stand: 09.09.18 / letzter Aufruf: 23.09.2018; siehe https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/xyz/zuweisung_flueag/index.php.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten

Fraktionsvorsitzender

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