Stellungnahme BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Schulentwicklungsplanung für den Bereich der städtischen Grundschulen in Kempen (Vorlage 2024/B40/132)
Wir bedanken uns herzlich bei der Gebit für die wissenschaftlich fundierte, sorgfältige und auf Fakten basierende Ausarbeitung der Grundschulentwicklungsplanung. Der Einbezug von Schulen und Politik in den Prozess war gelungen und die Ergebnisse sind verständlich aufbereitet.
Als essenziell sehen wir die jährliche Fortführung der Grundschulentwicklungsplanung durch das Schulverwaltungsamt der Stadt Kempen. Diese muss mit dem entsprechenden Fachwissen und der notwendigen Transparenz erfolgen. Dabei sind nicht nur die Geburtenzahlen zu berücksichtigen, sondern auch die angenommenen Wanderungseffekte (Zuzüge, Wegzüge, Umzüge, Geflüchtete) zu überprüfen. Wir wünschen uns daher eine jährliche Darstellung der Prognosen unter Einbezug der Wanderungsvariante, der Baugebiete und der notwendigen Deckelung. Außerdem benötigen wir einen Bericht über Veränderungen bei den Wanderungseffekten, um diesen wichtigen Aspekt der Prognose transparent nachvollziehen zu können.
Für eine effizientere Gestaltung des Prozesses wäre es unserer Ansicht nach sinnvoll gewesen, zunächst die Bausubstanz der Bestandsgebäude hinsichtlich ihrer Sanierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (vgl. Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.04.2024 „Grundschulentwicklungsplanung Bestandsanalyse“), bevor das Raumkonzept erarbeitet und mit den bestehenden Gebäuden abgeglichen wurde.
Insgesamt sehen wir die maximale Klassenraumbelegung an allen Schulen als sehr eng kalkuliert an. Wir fordern, Raumreserven vorzuhalten, statt die letzten verfügbaren Räume umzuwidmen. Insbesondere die Belegung von Schüler*innenbibliotheken als Klassenräume ist aus pädagogischer Sicht im Bereich der Erstleser*innen auch für kurze Zeit nicht vertretbar. Bei der Umwidmung von Räumen ist außerdem zu bedenken, dass fachspezifisches Material und Möbel anders gelagert werden müssten. Schon jetzt fehlen dazu Lehrmittelräume. In der Planung wurden die Klassenrichtwerte (Anzahl der Schüler*innen pro Klasse) maximal ausgereizt, d.h. auch hier gibt es keinen weiteren Handlungsspielraum, falls die prognostizierten Schüler*innenzahlen höher ausfallen als geplant.
Die Kalkulation mit einem Mindestmaß von 60 Quadratmetern für einen Klassenraum entspricht nicht der Realität in den Bestandsgebäuden. Viele Klassenräume sind kleiner und im Hinblick auf die multifunktionale Nutzung definitiv nicht ausreichend. Für die multifunktionale Nutzung und die Bedarfe von Integration und Inklusion sehen wir die Mindestgröße von 60 Quadratmetern als deutlich zu niedrig. Für die Umsetzung der OGS in den Klassenräumen muss genügend zusätzlicher Raum für die Vorbereitung von Angeboten und Material vorgehalten werden. Entsprechende Mehrzweckräume sind in der Planung nicht im ausreichenden Umfang vorhanden.
Die geplante übermäßige Belastung der Astrid-Lindgren-Schule in den Jahren 2025/26 und 2028/29 (14 Klassen) durch die Deckelungsvariante im Kempener Süden sehen wir äußerst kritisch. Hier ist darauf zu achten, dass die Astrid-Lindgren-Schule entsprechend vorrangig und gut ausgestattet wird.
Wir stimmen der Einschätzung der Gebit zu, dass separate Mensen an allen Schulstandorten in Kempen Stadt (Regenbogenschule, Wiesenstraße, Astrid-Lindgren-Schule) geschaffen werden müssen. Ein Neubau einer Mensa auf dem Schulhof der Regenbogenschule ist absolut inakzeptabel. In St. Hubert können wir uns die Prüfung einer Teilnutzung des Forums als Speisesaal vorstellen. Für Tönisberg wäre aus unserer Sicht eine separate Überprüfung der Essenssituation sinnvoll. Zwingende Voraussetzung für den Schulstandort Tönisberg ist es, dass die Schule ihre derzeit durch die KiTa Schlösschen genutzten Räumlichkeiten zurückerhält.
Bezüglich des eklatanten Defizits der Verwaltungsgebäude in allen Kempener Grundschulen können wir nur auf die hohe Notwendigkeit eines Rückzugs-, Gemeinschafts- und Arbeitsorts für die Lehrkräfte verweisen, die an unseren Kempener Schulen tagtäglich großartige Arbeit leisten. Wir möchten einen besonderen Fokus auf die Bedarfe des gesamten Personals legen, für die an allen Grundschulstandorten nicht einmal ansatzweise ausreichend Räume zur Verfügung stehen.
Die Grundschulentwicklungsplanung der Gebit wurde im Rahmen ihres Auftrags professionell gemacht, jedoch kommen die pädagogischen Anforderungen an die Räume zu kurz. Insgesamt sehen wir die ausgearbeitete Raumplanung als Minimalvariante. Hier werden im Bestand mit möglichst wenig Aufwand und größtmöglicher Platzeinsparung Schüler*innen mit Räumen versorgt, die den pädagogischen Notwendigkeiten kaum entsprechen können.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten
Fraktionsvorsitzender
Paula Straeten Monika Schütz-Madré Gudrun de la Motte Ute Straeten José Zweipfennig
Stadtverordnete Stellv. Schulausschussvorsitzende Stadtverordnete Stadtverordnete Sachkundige Bürgerin
und Schulpol. Sprecherin und Stellv. Bürgermeisterin
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