Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion B´90 / DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Kulturausschusses am 3. Juni 2024 folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinien für Kultur der Stadt Kempen folgendermaßen zu ergänzen:
§ 1 Abs. 3 möge um den Satz: „Vereine und Einzelpersonen müssen sich in ihrem Förderantrag ausdrücklich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und dürfen keine verfassungsfeindlichen, extremistischen Ansichten vertreten und propagieren.“
§ 3 Abs. 1 möge wie folgt ergänzt werden: „Vereine, deren Zweck nach ihrer Satzung die regelmäßige, aktive, künstlerisch-kreative Betätigung ihrer Mitglieder, insbesondere auf dem Gebiet der Instrumentalmusik, des Chorgesangs, des Theaters, der bildenden Kunst und der historischen Forschung, sowie der Gedenkkultur ist und sonstige Vereine…
Begründung:
Zu § 1 Abs. 3:
In den östlichen Bundesländern haben als extremistisch eingestufte Gruppen und Parteien Vereine gegründet, über die sie Zugang zu kommunalen Einrichtungen zu erlangen versucht haben. Um diese Möglichkeit für die Kempener Einrichtungen zumindest zu erschweren, ist eine entsprechende Ergänzung sinnvoll und wünschenswert.
Zu § 3 Abs. 1:
Kempen ist eine historische Stadt mit einer langen und bedeutenden Stadtgeschichte. Sowohl das Städtische Kramer-Museum als auch Vereine und Einzelpersonen befassen sich intensiv mit deren Erforschung und Publizierung. Diese Arbeit ist so bedeutend für das Ansehen und die Außendarstellung unserer Stadt, dass sie durch die ausdrückliche Benennung in der entsprechenden Passage zu würdigen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten Dr. Wilhelm Stratmann
Fraktionsvorsitzender Sachkundiger Bürger


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