Stellungnahme zum Schulausschuss 04.09.2023, bezüglich Tagesordnungspunkt (TOP) 6 der Vorlage
„Festlegung eines Allgemeinen Rahmens gemäß §46 Abs.1 des Schulgesetzes NRW für die Aufnahme in die städtischen Grundschulen im Schuljahr 2024/25″
Viele im Ausschuss anwesende Eltern aus Tönisberg brachten auf Grund der Verwaltungsvorlage ihre Betroffenheit und ihre Befürchtungen, dass nicht alle einzuschulenden Kinder auch in der Tönisberger Grundschule eingeschult werden könnten, in der Bürgerfragestunde zum Ausdruck.
Die CDU verhinderte jedoch durch ihren von der Linke unterstützten Antrag auf Absetzung des TOP 6 von der Tagesordnung die öffentliche Diskussion.
Dieser sah vor, dass für das Schuljahr 2024/25 die Grundschule Tönisberg mit nur einer Eingangsklasse starten soll.
Die rechtlichen Vorgaben zur Klassenbildung an den Grundschulen lassen maximal 29 Kinder zu! Der Vorlage war zu entnehmen, dass in Tönisberg für das Schuljahr 24/25 bisher von 30 Kindern auszugehen ist. Die genaue Zahl der einzuschulenden Kinder wird jedoch voraussichtlich nach den Anmeldungen im Oktober 2023 überschritten werden. Es sind Zuzüge durch geschaffene und geplante Neubaugebiete, die Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft sowie Rückläufer zu erwarten, daher ist von mehr als 30 Schüler*innen zu rechnen.
Die Überlegungen der Verwaltung, durch eine weitere Klassenbildung in St. Hubert dann doch Tönisberger Erstklässler*innen in St. Hubert einzuschulen, ist für uns indiskutabel.
Einmal davon abgesehen, dass dann Erstklässler*innen vier Jahre im Schülerspezialverkehr, mit Bus, Taxi oder den Eltern fünf Tage die Woche in einen anderen Ortsteil „transportiert“ werden müssten, was auch mit Kosten verbunden ist, halten wir die Überlegung der Verwaltung aus soziologischer und pädagogischer Sicht für nicht zumutbar.
Gerade Kinder im Grundschulalter, die in Kitas und Dorfleben ein stabiles Umfeld gefunden haben, werden durch ein solches Vorgehen aus der gewohnten Gemeinschaft ausgeschlossen, wenn sie nicht mit ihren Kita-Freund*innen auch gemeinsam die Einschulung feiern und eine gemeinsame Grundschulzeit erleben können.
Es ist unsere politische Verantwortung, alles dafür zu tun, die Rahmenbedingungen so zu stellen, dass „räumliche Not“ kein Kriterium dafür sein darf, im Kindesalter gewachsene Strukturen auseinander zu reißen.
Bereits zum Jugendhilfeausschuss am 31.05.2021 stellten wir den Antrag, die Neukonzeptionierung eines Campus im Sinne einer Gesamtanlage aus Grundschule, KiTa, OGS und Jugendfreizeitheim in Tönisberg zu prüfen. Einstimmig wurde daraufhin beschlossen, dass die Verwaltung ein Gesamtkonzept vorlegt, das die tatsächlichen Bedarfe der Bevölkerung im Stadtteil angemessen berücksichtigt.
Zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeauschusses am 30.11.2023 haben wir überdies den Antrag gestellt, die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte mit vier Gruppen in Tönisberg zu schaffen. Durch die dauerhafte Nutzung einiger Klassenräume durch die KiTa Schlösschen stehen in der Grundschule Tönisberg nicht genügend Räume zur Verfügung, um ein Fortbestehen der Zweizügigkeit sicherzustellen. Um die besten Voraussetzung für die Bildungslaufbahn im Stadtteil Tönisberg zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass sowohl den Kita-Kindern als auch den Grundschüler*innen ausreichend Platz zur Verfügung steht
Weder im Schulausschuss am 04.09. noch im Haupt- und Finanzausschuss hätten wir unser Votum für diesen „Allgemeinen Rahmen“ gegeben, der lediglich eine Einzügigkeit der Grundschule Tönisberg vorsieht und im Rat am 29.09. bei gleicher Vorlage ebenso dagegen gestimmt. Die Verwaltung wird nun für den Schulausschuss im November eine neue, mit aktuellen Schüler*innenzahlen versehene Vorlage erstellen, der wir nur bei einer Zweizügigkeit für das Schuljahr 2023/24 zustimmen werden.
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