Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 06.09.2022 den folgenden Antrag:
1. Beim Verkauf städtischer Baugrundstücke wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern ab dem 01.01.2023 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit verpflichtend festgeschrieben.
2. Die Verpflichtung entfällt,
- wenn nachgewiesen wird, dass Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich sind
- bei Nachweis, dass die Wärmeversorgung des Gebäudes zumindest anteilig über die Installation einer solarthermischen Anlage erfolgt und dadurch nicht genügend Platz für eine PV-Anlage auf dem Dach verbleibt
- wenn sich kein Anbieter für Pacht-/Contractingmodell auf dem regionalen Strommarkt findet, mit dem für den Bauherren Wahlfreiheit zwischen Eigentum und Contractingmodell gegeben ist
- in weiteren von der Verwaltung noch zu definierenden Sonderfällen (z.B. Gründe des Denkmalschutzes, besondere Dachformen usw.)
3. Weitere Details zur Ausgestaltung der Verpflichtung sind von der Verwaltung zu erarbeiten (Mindestleistungsstärken der Anlagen usw.)
Begründung:
Die Ausbau von erneuerbaren Energie ist ein wesentlicher Eckpfeiler des Klimaschutzes. Dabei ist die Nutzung von Photovoltaikanlagen nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
Die verbindliche Vorgabe der Nutzung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten im Rahmen eines Bebauungsplanes ist derzeit in NRW rechtlich nicht abgesichert.
Gem. Koalitionsvertrag gilt die Solarpflicht für private Neubauten ab dem 01. Januar 2025. Bis dahin soll in Kempen die beantragte Lösung beim Verkauf von städtischen Grundstücken gelten. Als Referenzkommune wird auf die Stadt Bonn verwiesen, die dieses Verfahren bereits zum 01.01.2021 eingeführt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten Ute Straeten Dr. Helmut Nienhaus
Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete Sachkundiger Bürger
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