Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 17.03.2022 folgenden Antrag:
Die Verwaltung erläutert dem Schulausschuss anhand der folgenden Fragen den aktuellen Stand zu dem NRW Programmbaustein „Extra Geld“.
1. Was hat der Schulträger (Stadt Kempen) bisher unternommen, um die bereit gestellten Fördergelder aus dem Förderprogramm „Extra Geld“ in Zusammenarbeit mit den Schulen den Schüler*innen mit Bedarf zukommen zu lassen?
2. Gibt es mittlerweile Gespräche, Verhandlungen und Ergebnisse mit ortsansässigen Bildungsträgern?
3. Was haben Schulträger und Schulen bisher unternommen, um Eltern über den Bezug von Bildungsgutscheinen zu informieren?
4. Wie werden Schulen den ihnen zugestandenen Förderbetrag zweckgebunden einsetzen?
Begründung:
Die Covid19-Pandemie und insbesondere die Schulschließungen haben den Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen viel abverlangt. Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ aus dem Frühjahr 2021 will das Land mit finanzieller Unterstützung des Bundes den entstandenen Benachteiligungen begegnen und hat daher eine Reihe von Unterstützungsangeboten für Schulen und Schulträger, sowie auch für Schülerinnen und Schüler direkt entwickelt. Die Möglichkeit, über Bildungsgutscheine eine individuelle Förderung (voraussichtlich bis 12.2022) zusätzlich zur schulischen und sonstigen bereitgestellten Förderung zu erhalten, ist dabei ein weiterer Programmbaustein beim Ausgleich pandemiebedingter Lernrückstände.
Bildungsgutscheine sollen lt. Ministerium von den Lehrkräften an einzelne Schülerinnen und Schüler verteilt werden. Sie sind als zusätzliches Angebot für Schülerinnen und Schüler gedacht, die durch andere bestehende Angebote der Schule oder des Schulträgers nicht ausreichend gefördert werden können. Die Schulen unterstützen bei der Auswahl eines geeigneten Bildungsanbieters, wobei die Auswahlentscheidung bei Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten liegt.
Extra Geld
Neben einer personellen Verstärkung sollen die Schulen vor Ort mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Programm „Ankommen und Aufholen“ („Extra-Geld“) im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler auch finanziell unterstützt werden:
1. durch Budgets für die Schulträger
2. Budgets direkt für die Schulen
3. durch Bildungsgutscheine zur individuellen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler
Schulträgerbudget und Schulbudgets müssen nach aktuellem Stand bis zum 31.12.2022 verausgabt werden. Beide Budgets können vielfältig eingesetzt werden.
Aus den Schulbudgets können z.B. Hardware / digitale Endgeräte angeschafft werden, Exkursionen oder mehrtägige Schulfahrten finanziert oder zusätzliche Honorarkräfte im Bereich der Ganztagsbetreuung beschäftigt werden.
Aus dem Schulträgerbudget kann z.B. befristet unterstützendes Personal im Bereich der Schulsozialarbeit eingestellt werden. Auch eine Beteiligung an Anschaffungen aus den Schulbudgets ist möglich.
Aus beiden Budgets können Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal finanziert werden.
Die Bildungsgutscheine hingegen sind ein zusätzliches Angebot für Schüler*innen, die durch bestehende Angebote der Schule oder des Schulträgers nicht ausreichend gefördert werden können. Sie werden von den Schulen ausgegeben und können ausschließlich bei Bildungsanbietern eingelöst werden, die für das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ eine Zulassung haben.
Gez. Gez. Gez.
Joachim Straeten Monika Schütz-Madré Gudrun de la Motte
Fraktionsvorsitzender stellv. Bürgermeisterin Stadtverordnete
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