Denkmalschutz

Antrag: Antrag zur Erstellung eines Denkmalpflegeplans

Sehr geehrter Herr Rübo,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt zur 1. Sitzung des Denkmalausschusses im Jahr 2014 die Verwaltung zu beauftragen, einen Denkmalpflegeplan zu erarbeiten.

Begründung:

Der § 25 des nordrhein-westfälischen Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) gibt den Kommunen die Aufgabe, für ihr Gemeindegebiet Denkmalpflegepläne aufzustellen.
Ein Denkmalpflegeplan versteht sich als denkmalpflegerischer Fachbeitrag zur Stadtentwicklungsplanung. Er dient

  • der Bestandsaufnahme und Analyse des Stadtgebietes unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten
  • Darstellung der schützens- bez. erhaltenswerten Objekten und Siedlungsstrukturen
  • als Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Denkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden sollen.

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 DSchG sind Denkmalpflege und Denkmalschutz bei Planungen und Vorhaben bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Eine angemessene Berücksichtigung der Denkmalbelange bedeutet, – dies folgt aus § 1 Abs. 2 und 3 DSchG – dass Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Denkmälern sowie eine
angemessene Gestaltung ihrer Umgebung z.B. im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ermöglicht werden sollen.
Im Denkmalpflegeplan sollen die Belange „Denkmalschutz“ und „Denkmalpflege“ sowie die Belange „Ortsbild“ für künftige kommunale Planungen vorab konkretisiert und umfassend begründet werden.

Transparenz, Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeit sollten bei der Erstellung des Denkmalpflegeplans für Kempen eine große Wertigkeit haben, denn durch den Denkmalpflegeplan werden die Belange der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig berührt. Darum ist es dringend erforderlich, diese frühzeitig über Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren.

Sinnvoll und notwendig ist eine öffentliche Präsentation des Denkmalpflegeplans auch, um das Denkmalbewusstsein zu fördern und die Akzeptanz für Denkmäler zu fördern – gerade für solche, deren Denkmalwert sich nicht auf den ersten Blick erschließt.

Mit freundlichem Gruß

Joachim Straeten – Fraktionsvorsitzender

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