Sehr geehrter Herr Rübo,
wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.04.2015 zu setzen. Antrag:
Bei der Erschließung von Neubaugebieten wird die Quote der Grundstücke die im städtischen Besitz sein müssen, bevor ein B-Plan aufgestellt wird, von bisher 50 Prozent auf 70 % angehoben. Der Mehrerlös wird zur Stützung des städtischen Haushalts verwendet.
Begründung:
Die Neuausweisung von Baugebieten findet in Kempen immer noch und immer wieder großen Zuspruch.
Mit der Ausweisung von Baugebieten ist eine immense Wertsteigerung der bis dahin als Ackerland genutzten Grundstücke verbunden. Dies ist eine unmittelbare Folge der Ausweisung von diesen Flächen als Bauland und der damit verbundenen Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans. Seit vielen Jahren gibt es in Kempen daher die Regelung, dass mindestens 50 % der Grundstücke, die später zu Bauland werden sollen, zuvor im städtischen Besitz sein müssen. Dies eröffnet der Stadt die Möglichkeit einer Partizipation an der Wertsteigerung der Grundstücke durch die Ausweisung als Bauland.
Die Ausweisung von Ackerland als Bauland ist mit einem Flächen- und Landschaftsverbrauch, mit einer zunehmenden Versiegelung der Oberfläche (Verringerung der Trinkwasser Neubildung) und mit einem Verlust von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche verbunden. Aus diesem Grunde, aber auch weil die Stadt Kempen Infrastruktureinrichtungen von hoher Qualität vorhält, der Haushalt aber nach wie vor notleidend ist, erscheint eine Anhebung der Quote, mit der die Stadt Kempen an der Wertschöpfung durch die Ausweisung von Baugebieten beteiligt ist, nicht nur gerechtfertigt sondern sogar geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Straeten – Fraktionsvorsitzender
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