Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz am 23. September 2019 den folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Ende des IV. Quartals 2019 eine Gründachstrategie als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel und legt diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.
- Für die Umsetzung der Gründachstrategie werden im nächsten Haushalt 2020 entsprechende Haushaltsmittel eingestellt
Begründung:
Aktuell sieht die Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung § 5 2 a) der Stadt Kempen folgendes für Dachbegrünungen vor:
Bei ordnungsgemäß dimensionierten und ausgeführten begrünten Dachflächen wird aufgrund der Zurückhaltung von Niederschlagswasser durch die Dachbegrünung ein Gebührenabschlag gewährt. Der Gebührenabschlag beträgt 50 % und wird durch das Steueramt vorgenommen. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist der Auffassung, dass der Gebührenabschlag zum Fördern der Dachbegrünung und als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel nicht ausreicht. Die kleinklimatische Wirkung von Dachbegrünungen wurde schon im Juni 2015 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitete „Grünbuch Stadtgrün“ insbesondere verdeutlicht.
Hinzu kommen aber weitere immer wichtiger werden Aspekte. Gerade große Flachdächer wie sie üblicherweise bei Gewerbebauten und Lagerhallen zum Einsatz kommen, benötigen große Grundstückflächen und sind damit maßgeblich an einem zusätzlichen Flächenverbrauch beteiligt. Mit diesem Flächenverbrauch ist eine Versiegelung der Flächen verbunden. Das bedeutet, dass diese Flächen keine positive Wirkung mehr auf das Stadtklima und die Grundwasserneubildung haben und der Ökologie nicht zur Verfügung stehen, wenn es keine Gegenmaßnahmen gibt. Durch eine Dachbegrünung kann zu einem guten Teil diese negative Wirkung solch großer Dachflächen ausgeglichen werden. Leider hat aber auch die Vergangenheit gezeigt, dass die reine höfliche Bitte an die Bauherren in den meisten Fällen keine Wirkung gezeigt hat. Die Empfehlung zur Dachbegrünung steht bereits im Bebauungsplan für das
Gewerbegebiet am Industriering Ost mit kaum nennenswerter Wirkung. Das im Gründach zwischengespeicherte und verzögert abgegebene Wasser gehört auf dem
Grundstück versickert, um in Zeiten immer größer werdender Trockenheit das Waser vor Ort zu belassen, wo es hingehört. Durch diese Maßnahme können dem Entwässerungshaushalt Einnahmen fehlen, die aus dem Haushalt auszugleichen sind als Klimaschutzfolgekosten. Für private Dächer gilt dies in deutlich kleinerem Maße aber
auch.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb der Auffassung, dass eine eigene „Gründachstrategie“ für die Stadt Kempen zu entwickeln ist, um den Bau von mehr begrünten Dächern auf Neubauten und für geeignete Flachdachsanierungen im Bestandsbau voranzutreiben. Eine „Gründachstrategie“ könnte, das von der Verwaltung angepriesene, kommunale Energie- und Klimaschutzprogramm unterstützen und weiter qualifizieren. Ein neuer Standard in der Stadtplanung könnte ebenso geschaffen werden. Dazu sollen der ökologische und ökonomische Nutzen von Gründächern für private und gewerbliche Bauherren deutlich beworben werden. Bei der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel wäre hier auch die Kostenübernahme von Beratungsgesprächen oder einen Zuschuss für die Errichtung von Gründächern denkbar.
Vorbilder für eine solche Strategie können Städte wie etwa Hamburg, München, Hannover, Düsseldorf, Bremen, Köln oder Willich sein.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Eine ausgedehnte Dachbegrünung im Neubau und im Bestand entlastet die überlaufende Stadtkanalisation bei stärkerem Regen, kühlt das Stadtklima, filtert Staub und Schadstoffe aus der Luft und stärkt die Kempener Artenvielfalt (Ersatzhabitat). Zudem werten grüne Dächer das Stadtbild auf. Die Gründachstrategie in Kombination mit der solaren Dachnutzung schliessen sich derweil nicht aus, sondern sind ohne weiteres möglich und hätten einen doppelten Klimaschutzeffekt. Das heißt Gründach und Photovoltaik sind inzwischen parallel
möglich. Wichtig ist hierbei, bei der Dachabdichtungsfolie eine Wurzelfestigkeit von vorn herein zu berücksichtigen, sowie die Statik des Daches hierauf auszulegen. Die Zukunft ist dezentral und erneuerbar! Die Erzeugung eines Teils des im Betrieb benötigten Stroms auf dem eigenen Dach entlastet die Betriebskosten und ist ein Betrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien vor Ort. Die Herstellungskosten der Photovoltaikanlagen sind inzwischen so günstig geworden, dass sich dies für den Betrieb, der tags produziert, rechnet.
Hinsichtlich der Komponenten „Fördern“, „Dialog“ und „Fordern“ werden nachfolgende Beispiele angeführt:
Fördern:
- grüne Dächer auf öffentlichen Gebäuden (Die Stadt übernimmt Vorbildfunktion), bei Neubau und Sanierung
- die indirekten Förderung von Gründächern durch Gebührenreduktion in Bezug auf die
Abwassergebühr halten - finanzielle Förderung von privaten Bauherren, siehe z. B. Programm zur Förderung von Dachbegrünungen in Willich
- Nutzen von Förderprogrammen soweit vorhanden und möglich
- Beratung durch Projektpartner
- Akquise von Projektförderern
Dialog:
- Öffentlichkeitsarbeit/Bewusstseinsbildung durch Bürgerinformation, Fachseminare und Bürgerbeteiligung
- städtische Internetplattform
- Gründachwettbewerb
- ökologische Leitlinien für Dachbegrünungen
Fordern:
- Identifizierung von geeigneten Gebieten und Objekten für die Schaffung von Gründächern
- Nutzen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente (z.B. vorbereitende Bauleitplanung: Flächennutzungsplan / verbindliche Bauleitplanung: Bebauungspläne
/ städtebauliche Verträge) - Verpflichtung zur Dachbegrünung und Vor-Ort-Versickerung von großen Gewerbedachflächen
Mit freundlichem Gruß
Fraktionsvorsitzender stellv. FraktionsvorsitzenderJoachim Straeten
Dr. Michael Rumphorst
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