SICHERE SCHULWEGE

Schriftliche Anfrage zur jahrelangen Verzögerung bei der Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs an der Berliner Allee (LvD-Gymnasium)
Am 18.11.2019 – also vor inzwischen mehr als sechs Jahren – beauftragte der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz auf Antrag der CDU-Fraktion die Verwaltung, die Markierung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“) auf der Berliner Allee in Höhe des
LvD-Gymnasiums zu prüfen (siehe Niederschrift).

Bereits vier Monate später wurde in der Sitzung vom 23.03.2020 berichtet, dass die einschlägige Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs vorschreibt und die
entsprechende Prüfung in den folgenden Wochen erfolgen solle (Vorlage 2020/0097/C32). Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das Thema erst wieder in der Sitzung des AOR am 06.09.2021 beraten werden.

In der Vorlage 2021/0343/C32 wurde mitgeteilt, dass die zwischenzeitlich durchgeführte Verkehrszählung die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs bestätigt habe und das Ordnungsamt den Erlass der entsprechenden
verkehrsrechtlichen Anordnung vorbereite. Diese Vorlage wurde dann durch die Tischvorlage 2021/0343/C32/1 ersetzt. Darin wird
ausgeführt, dass sowohl das Tiefbauamt als auch der Umweltreferent die Umsetzung eines Fußgängerüberwegs aufgrund der baulichen Gegebenheiten als kritisch einschätzen.
Als Alternative wurde eine Lichtzeichenanlage in Form einer Bedarfsampel vorgeschlagen, die vom Ordnungsamt unterstützt wurde. Da hierfür im Haushaltsjahr 2021 keine Mittel vorgesehen waren, kündigte das Tiefbauamt an, die entsprechenden Haushaltsmittel für
2022 anzumelden. Die Umsetzung sollte folglich im Laufe des Jahres 2022 erfolgen.

Im April 2025 – dreieinhalb Jahre später – fand am LvD-Gymnasium eine Veranstaltung zur „Sicherheit von Schulwegen“ statt, an der u. a. der Landrat, der Bürgermeister, die Mobilitätsmanagerin, Vertreter des Ordnungsamtes und der Polizei teilnahmen (RP vom 14.04.2025).
Dabei wurde erneut der Bedarf eines Fußgängerüberwegs angesprochen. Laut Pressebericht seien hierzu nun wieder „Prüfaufträge auf dem Weg“.
Vor diesem Hintergrund stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Sitzung des AOR am 02.06.2025 eine schriftliche Anfrage zu Inhalt und zeitlichem Umfang dieser neuen Prüfaufträge.

Die dort gegebenen Antworten ergeben Folgendes:
• Die Verkehrszählung von 2021 habe wegen des hohen Querungsbedarfs den Bedarf für
eine Fußgängerampel ergeben.
• Dieses Ergebnis liege dem Tiefbauamt weiterhin zur Prüfung der Umsetzbarkeit vor.
• Dennoch solle für die erneute Prüfung eines Zebrastreifens eine erneute
Verkehrszählung durch das Referat Umwelt und Klimaschutz erfolgen.
• Ein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen könne „aktuell nicht
genannt werden“ (Aussage des stellv. Amtsleiters Wiegand).

Angesichts dieser nun über sechsjährigen Verzögerung stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die nächste Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen folgende Fragen:

1. Wodurch begründet sich die Entscheidung für eine Lichtzeichenanlage anstelle eines
Zebrastreifens?
a) Durch die baulichen Gegebenheiten, wie vom Tiefbauamt in 2021 vorgetragen?
b) Durch rechtliche Anforderungen auf Basis der 2021 durchgeführten Verkehrszählung, wie in der Antwort zur Anfrage vom Juni 2025 dargestellt?
2. Der aktuelle Sachstand zur Lichtzeichenanlage („liegt dem Tiefbauamt zur weiteren Prüfung der Umsetzbarkeit vor“) entspricht dem Stand vom 06.09.2021.
Welche Gründe haben dazu geführt, dass die damals angekündigte Planung mit Umsetzung im Jahr 2022 in den vergangenen drei Jahren nicht weiterverfolgt oder realisiert wurde?
3. Welche Gründe sprechen für eine erneute Prüfung zur Anordnung eines Zebrastreifens einschließlich einer erneuten Verkehrszählung, obwohl:
a) Daten aus dem Jahr 2021 weiterhin vorliegen?
b) nach neuer StVO und VwV-StVO insbesondere im Umfeld von Schulen für einen Zebrastreifen nicht mehr zwingend Zähldaten erforderlich sind?
c) wenn nach Aussage der Verwaltung eine Bedarfsampel notwendig ist?
4. Gibt es eine Einschätzung der Verwaltung zur Gefahrenlage für Schülerinnen und Schüler beim Queren der Berliner Allee?
Falls ja: Welche?
5. Hält die Verwaltung diese Gefahrenlage für so bedeutsam, dass kurzfristiges Handeln erforderlich ist, und sieht sie die Notwendigkeit einer konkreten Zeitleiste für gegeben?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Straeten                          Dr. Helmut Nienhaus
Fraktionsvorsitzender                   Stadtverordneter

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