Planung und Klima

DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG – öffentliche TOP für den Ausschuss UPK

DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG – öffentliche TOP

für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz

gem. § 60 Abs. 2 GO NRW

Ihre E-Mail vom 20.03.2020 bzw. 24.03.2020

Sehr geehrter Herr Rübo, sehr geehrter Herr Schröder,

vorab möchten wir anmerken, dass wir nach Beratung innerhalb der fachlich verantwortlichen Mitglieder unserer Fraktion B´90/DIE GRÜNEN zu dem Ergebnis gekommen sind, dass eine  Dringlichkeit nicht bei allen Vorlagen, die im UPK am 30.03.2020 zur Beratung anstanden, gegeben ist, unabhängig davon wie denn die Beteiligung der Öffentlichkeit in Zeiten von „geschlossenen Rathäusern“ in Kempen umsetzbar ist. Von daher werden wir hier differenzierte Aussagen zu den einzelnen TOP des UPK machen:

Ö 7     58. Änderung des Flächennutzungsplans -Nördlich Orbroicher Straße-

hier: Beschluss zur (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit

Der folgenden Begründung der Dringlichkeit können wir folgen:

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum, der vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungsmarktsituation dringend benötigt wird. Das Planvorhaben ist von großer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung, insbes. für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum, und duldet deshalb keinen Aufschub.

Ö 8     Bebauungsplan Nr. 164 -Nördlich Orbroicher Straße-

hier: Beschluss zur (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit

Der folgenden Begründung der Dringlichkeit können wir folgen:

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum. Auf Grund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist das Vorhaben von großer Bedeutung für die

städtebauliche Entwicklung und duldet deshalb keinen Aufschub.

Ö 9     Bebauungsplan Nr. 165 -Nördlich Schmeddersweg-

hier: Beschluss zur (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit

Der folgenden Begründung der Dringlichkeit können wir folgen:

Planungsziel ist, die Flächen nördlich des Schmeddersweges in der Weise neu zu ordnen, dass sie sich harmonisch in die neu entstehenden Strukturen im Kempener Westen einfügen. Es sollen die planungsrechtlichen

Voraussetzungen geschaffen werden für die Neuerrichtung der durch Brand zerstörten Tennishalle sowie für eine bauliche Ergänzung des Wohngebietes auf der Südseite des Schmeddersweges. Das Planvorhaben ist von großer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und die Versorgung der

Bevölkerung mit Wohnraum und duldet deshalb keinen Aufschub.

ergänzende Stellungnahme B´90/DIE GRÜNEN

Die in der Begründung dargestellte Bedarf nach einer Tennishalle wird von der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN geteilt und unterstützt.

Die Aussage, dass inzwischen ein Investor Interesse an der Errichtung einer neuen Tennishalle zeigt, irritiert uns aktuell doch sehr, so quasi aus dem „Nichts“ ist hier ein Bebauungsplan entwickelt worden (trotz seit Jahren beklagter Personalknappheit im Bauamt!). Hier stellt sich für uns die Frage, wie es dazu gekommen ist – gibt es wirklich nur einen potenziellen Investor und wie ist der Bedarf nach einer Tennishalle für die Stadt Kempen bekannt gemacht worden?

Seit dem vereinbarten Beschluss des Ausschusses für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung vom 06.06.2019 hat es hierzu keine transparente und vollumfängliche Prozessinformation gegeben (unser Antrag Sportstättenentwicklung: Tennishalle – aktueller Sachstand für den Sportausschuss am 16.03.2020 konnte aus bekannten und nachvollziehbaren Gründen [Corona-Pandemie] nicht behandelt werden).

Jetzt werden uns rudimentäre Projektskizzen einschl. Grundstücksüberlegungen vorgelegt, ohne dass diese in einem Ausschuss diskutiert werden soll.

So fehlt uns ein grundlegendes „Konzept für den Tennissport“ in Kempen, St. Hubert, Tönisberg und Schmalbroich/Unterweiden. Dies hätte nach unserer Vorstellung ein erster Schritt sein müssen, also Erhebungen nach dem Bedarf; ist eventuell eine Mehrzweckhalle eine Möglichkeit; Standortvergleiche innerhalb des Kempener Stadtgebietes etc.

Dass eine Tennishalle jetzt als „Soloprojekt“ innerhalb eines zu entwickelnden Kempener Westen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden soll, birgt die Gefahr eines „Flickenteppichs: zwei neue Seniorenzentren, eine Kindertagesstätte, daneben ein Wohnmobil-Stellplatz. Schlaue und nachhaltige städtische Planung sieht für uns anders aus.

Ö 10   60. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarthermie – Stadtteil Kempen

hier: Beschluss zur (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit

Der folgenden Begründung der Dringlichkeit können wir nicht folgen:

Mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange wird das Verfahren zur Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Realisierung einer Fläche

zur Nutzung der Solarenergie. Das Vorhaben ist von großer Bedeutung für die klimagerechte und wirtschaftliche Energieversorgung durch die Stadtwerke Kempen; sie duldet deshalb keinen Aufschub.

Stellungnahme B´90/DIE GRÜNEN

Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Änderung des FNP bei den Stadtwerken die Untersuchung, den Vergleich und die Bewertung von Alternativen einer klimafreundlichen Fernwärmerzeugung abzufragen.

Nur unter dieser Voraussetzung sollte eine Änderung des FNP für eine großflächige Solarthermie-Anlage vorgelegt und beschlossen werden.

 Siehe dazu auch unseren Antrag vom 28.03.2020:

Klimafreundliche Fernwärmeerzeugung in Kempen – Alternativen untersuchen vor einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans

Ö 11   Bebauungsplan Nr. 163 – Solarthermie – Stadtteil Kempen

hier: Beschluss zur (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit

Der folgenden Begründung der Dringlichkeit können wir nicht folgen:

Mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 163 eingeleitet. Planungsziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für die Realisierung einer Fläche für die Nutzung der Solarenergie. Das Vorhaben ist von großer Bedeutung für die wirtschaftliche und den

Erfordernissen des Klimaschutzes entsprechende Energieversorgung durch die Stadtwerke Kempen und duldet deshalb keinen Aufschub.

Stellungnahme B´90/DIE GRÜNEN

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Aufstellung eines Bebauungsplans bei den Stadtwerken die Untersuchung, den Vergleich und die Bewertung von Alternativen einer klimafreundlichen Fernwärmerzeugung abzufragen.

Nur unter dieser Voraussetzung sollte für ein Bebauungsplan für eine großflächige Solarthermie-Anlage vorgelegt und beschlossen werden.

Siehe dazu auch unseren Antrag vom 28.03.2020:

Klimafreundliche Fernwärmeerzeugung in Kempen – Alternativen untersuchen vor einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans

Antrag: siehe unter Ö 10.

Ö 13   Förderung eines Umweltprojektes

Antrag der Quartiersentwicklung Hagelkreuz auf Zuschuss für das Projekt „Urban Gardening“

Der folgenden Begründung der Dringlichkeit können wir folgen:

Der Projektbeginn auf der Fläche wird sich aufgrund der aktuellen Situation verzögern. Die vorbereitenden Arbeiten, d.h. Bau Holzkonstruktion für die Hochbeete, soll aber kurzfristig erfolgen, damit nach Abklingen der aktuellen Gefährdungslage das Projekt ‚Urban Gardening‘ direkt starten kann.

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