Kinder und Jugendliche

Dringlichkeitsantrag Elternbeiträge

Antrag auf Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1, Satz 2 und 3 GO NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Dringlichkeitsantrag mit der Bitte, diesen in Ihrer Eigenschaft als Bürgermeister, sowie durch Ihren Stellvertreter zunächst zu genehmigen.

Bis zur nächsten Sitzung des HFA am 06. Mai 2021 und des Rates am 20. Mai 2021 kann nicht gewartet werden!

Beschluss

1.) Die Stadt Kempen ersetzt den Fördervereinen der gebundenen und offenen Ganztagsschulen den Einnahmeverlust aus den Elternbeiträgen, rückwirkend ab März 2021, bis die Corona bedingte Notbetreuung aufgehoben werden kann.

2.) Für Kinder der Kindertagespflege und der Kindertagesstätten, die nicht in die Notbetreuung gehen, werden keine Elternbeiträge erhoben.

3.) Die bereits für März 2021 und April 2021 gezahlten Beiträge werden rückerstattet!

4.) Die Stadt Kempen geht zunächst in Vorleistung, bis auch die Landesregierung sich ihrer Verantwortung stellt und die hälftigen Beiträge weiterhin übernimmt, solange die pandemische Lage dieses erfordert.

Begründung

Um Eltern in der Corona Krise zu entlasten haben sich im Januar 2021 die Landesregierung NRW mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge jeweils hälftig zu übernehmen. Die Corona Krise hat uns aber auch jetzt und in der nächsten Zeit noch weiterhin im Griff, so dass es an den Schulen und in den Kitas nur eine Notbetreuung gibt.

Den Eltern, die ihre Kinder in der regulären Betreuung angemeldet haben, jetzt aber die Notbetreuung nicht nutzen, wird dennoch der Elternbeitrag abverlangt. Das bringt viele Eltern, auch gerade Alleinerziehende in große finanzielle Not. Teilweise arbeiten diese Mütter und Väter in Kurzarbeit oder haben sogar ihren Arbeitsplatz verloren. Sie sind zu Hause, betreuen ihre Kinder selbst und müssen für eine Leistung zahlen, die sie nicht in Anspruch nehmen.

Die kommunalen Spitzenverbände in NRW appellieren erneut und eindringlich an das Land, sich seiner Verantwortung zu stellen und die anfallenden Kosten jeweils hälftig zu übernehmen.

Es ist verantwortungslos, dass das Land NRW seit Wochen eine Entscheidung vor sich herschiebt, ob und wie es die Elternbeiträge für Kitas und die Offene Ganztagsschule erstattet. Die Landesregierung hatte die Eltern ausdrücklich dazu aufgefordert, die Kinder überwiegend zu Hause zu betreuen und die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Eine große Mehrheit der Familien ist diesem Appell gefolgt. Die Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, erwarten daher zu Recht, dass die Kommunen auf die Gebühren für Kita und OGS verzichten.

GRÜNE Fraktion

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